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THEMEN

Die Schweiz 1848-1874: Vom Staatenbund zum Bundesstaat

Die Bundesverfassung von 1848

Nachdem ein erster Anlauf zur Revision des Bundesvertrages vom 7. August 1815 im Juni 1833 gescheitert war, sahen die liberalen und radikalen Anhänger des Einheitsstaates nach der Niederlage des Sonderbundes 1847 die Gelegenheit, ihre Forderungen in die Tat umzusetzen. Um nicht neue Gräben aufzuwerfen - die Abwälzung der Kriegskosten auf die Sonderbundskantone, das Jesuitenverbot und der Ausschluss der Geistlichen von öffentlichen Ämtern traf den politischen Katholizismus schon hart genug -, kam man den Föderalisten in einigen wichtigen Punkten entgegen, beließ den Kantonen wichtige Hoheitsrechte und gewährte ihren Verfassungen - sofern sie republikanisch und revidierbar waren - den Schutz des Bundes.

Zugleich entstand durch die am 12. September 1848 von der Tagsatzung nach vorangegangenem Referendum für angenommen erklärte Bundesverfassung eine handlungsfähige Zentralgewalt: Der Bund erhielt das Recht, über Krieg und Frieden, Bündnisse und Staatsverträge zu entscheiden, durfte bei Streitigkeiten zwischen den Kantonen eingreifen, übte die Oberaufsicht über die militärische Ausbildung aus und behielt sich die Verfügung über Zoll-, Post- und Münzwesen, Fabrikation und Verkauf von Schießpulver sowie über Maße und Gewichte vor.

Oberstes Bundesorgan wurde die Bundesversammlung, bestehend aus dem im Majorzverfahren in Wahlkreisen von den Männern gewählten Nationalrat und dem die Kantone repräsentierenden Ständerat. Um die Rechte der Kantone zu wahren, wurden Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse an die Zustimmung beider Räte geknüpft. Dies galt auch für die von einem der Räte oder von 50 000 Volksstimmen einzuleitende Verfassungsrevision.

Als Exekutive wurde ein siebenköpfiger Bundesrat eingesetzt, der nach dem Kollegialsystem arbeiten und aus seiner Mitte jährlich einen Präsidenten bestellen sollte. Ein elfköpfiges Bundesgericht war für die Regelung von interkantonalen Streitigkeiten zuständig, hatte aber im Übrigen wenig Kompetenzen, weil weder ein einheitliches Straf- noch Zivilgesetzbuch vorlag. Den Schweizerbürgern wurden die Rechtsgleichheit, Niederlassungs-, Kultur-, Presse- und Vereinsfreiheit garantiert und das Petitionsrecht zugestanden.

  1. Die Bundesverfassung von 1848
  2. Die Herrschaft des Freisinns
  3. Die Ausgestaltung des Bundesstaates
  4. Der Kampf um die Bundesrevision
  5. Politik im Zeichen von Neutralität und Selbstbehauptung

Bibliografie:

  • A. Ernst u. a. (Hrsg.): Staat - Gesellschaft - Politik in der Schweiz 1798-1998. Bd. 1: Revolution und Innovation: Die konfliktreiche Entstehung des schweizerischen Bundesstaates von 1848, Zürich 1998
  • Holger Böning: Der Traum von Freiheit und Gleichheit, Zürich, 1998
  • Thomas Hildebrand und Albert Tanner (Hrsg.): Im Zeichen der Revolution. Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798-1848. Acht Vorträge, Zürich 1997
  • Alfred Kölz: Der Weg der Schweiz zum modernen Bundesstaat 1789-1798-1848-1998. Historische Abhandlungen, Zürich 1998
  • Markus Kutter: Der modernen Schweiz entgegen. Bd. 4: Jetzt wird die Schweiz ein Bundesstaat. Von den Revolutionen der 1830er Jahre bis zur ersten Bundesverfassung (1830-1848), Basel 1998
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