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Erben und Verschenken

Erben

Jedes Jahr wechseln in Deutschland rund 100 Milliarden Euro durch Erbschaft den Besitzer. Geldvermögen machen etwas weniger als die Hälfte dieser immensen Summe aus, gut ein Drittel sind Grundvermögen, ein Fünftel stammt aus Lebensversicherungen. Der besonders seit dem Zweiten Weltkrieg angewachsene Wohlstand ist so groß, dass sich nicht nur einige reiche Menschen darüber Gedanken machen müssen, wie sie ihr Vermögen steuerlich am günstigsten an ihre Erben weitergeben. Und natürlich sollten die späteren Erben selbst das größte Interesse daran haben, den Erbfall klug vorauszuplanen. Sie sind es schließlich, die Fehlentscheidungen ausbaden und Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen müssen.

Im landläufigen Sinne versteht man unter "erben" einen Zugewinn an Vermögen, Kapital oder materiellen Gütern nach dem Tod eines Blutsverwanden oder einer nahe stehenden Person. Das Grundgesetz (Artikel 14, Absatz 1) zählt das Erbrecht zur den Grundrechten eines jeden Bundesbürgers. Das Erbrecht selbst ist in neun Abschnittes des V. Buches des BGB genau festgelegt. Die Paragraphen 1922-2385 behandeln die Erbfolge, die rechtliche Stellung des Erben, das Testament, den Erbvertrag, den Pflichtteil, die Erbunwürdigkeit, Erbverzicht, Erbschein und Erbschaftskauf.

  1. Erben
  2. Die gesetzliche Erbfolge
  3. Ehepartner
  4. Lebenspartnerschaft
  5. Kinder
  6. Annahme des Erbes
  7. Vorweggenommene Erbfolge
  8. Verträge zugunsten Dritter
  9. Schenkungen
  10. Handschenkung
  11. Schenkung unter Auflagen
  12. Schenkungsversprechen
  13. Gemischte Schenkung
  14. Haftung des Schenkers
  15. Widerruf der Schenkung
  16. Widerrufsvorbehalte
  17. Erbschafts- und Schenkungssteuer
  18. Steuerklassen
  19. Persönliche Freibeträge
  20. Zum guten Schluss
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