Erbschaftsteuerreform
Einleitung
Am 1. 1. 2009 trat in Deutschland nach langwierigen Auseinandersetzungen in der großen Koalition eine Reform der Erbschaftsteuer in Kraft. Die Erhebung von Erbschaftsteuern ist keine Idee der Neuzeit. Diese werden bereits seit dem frühen Mittelalter eingefordert. Damals wurden sie beispielsweise als Erbschaftszehnt, Sterbfall, Totenpfund oder Totenzoll bezeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland übernahm diese steuerrechtliche Institution mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. So ist im Artikel 106 geregelt, dass die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer vollständig an die Bundesländer fließen. In einem engen rechtlichen Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer steht die Schenkungsteuer, die erstgenannte ergänzt. Denn es soll vermieden werden, dass die Erbschaftsteuer durch Schenkungen vor dem Todesfall umgangen werden kann. Daher wurde juristisch festgeschrieben, Schenkungen unter Lebenden denselben Maßstäben zu unterwerfen wie den “Erwerb von Todes wegen“. So lautet die offizielle Bezeichnung des Vorgangs beim Erben.
- Einleitung
- Die Steuerklassen und die Steuersätze
- Die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts
- Die Inhalte der Erbschaftsteuerreform
Bibliografie:
- Dirk Eisele: Erbschaftsteuerreform 2008, Herne 2008
- Ernst & Young (Hrsg.): Die Erbschaftsteuerreform. Änderungen, Zweifelsfragen, Gestaltungsmöglichkeiten, Bonn 2008
- Rudolf Pauli, Michael Maßbaum: Erbschaftsteuerreform 2008, Köln 2008
Institution(en):
- Bundesministerium der FinanzenWilhelmstraße 97, 10117 Berlin(03018)682-0buergerreferat@bmf.bund.de
- Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.Französische Str. 9-12, 10117 Berlin(030)2593960









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