Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub und Elternzeit
Ab 2001 galt ein Reformgesetz zum Erziehungsgeld und zum Erziehungsurlaub, der seitdem als "Elternzeit" bezeichnet wird. Das Bundeserziehungsgeldgesetz bezieht sich auf Geburten ab dem 1. 1. 2001 und ermöglichte u. a. eine flexiblere Gestaltung der Elternzeit. 2007 wurde das Erziehungsgeld durch das ebenfalls einkommensabhängige Elterngeld ersetzt. Eltern, deren Kinder nach dem 1. Januar 2007 geboren werden, haben seitdem Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, wenn sie für einen bestimmten Zeitraum für die Erziehung ihres Kindes weniger arbeiten.
Lexikon Erziehungsurlaub
Erziehungsurlaub steht in zahlreichen Staaten Vätern und Müttern zu, die sich allein der Erziehung des Kindes widmen. Der Erziehungsurlaub dauert in der Bundesrepublik Deutschland maximal 36 Monate nach der Geburt des Kindes. Väter und Mütter können einander während dieser Zeit, in der Kündigungsschutz besteht, ablösen. Seit 2001 heißt der Erziehungs-“Urlaub“ offiziell Elternzeit. Damit soll die Aufgabe der Kindererziehung stärker in den Vordergrund rücken.
- Lexikon Erziehungsurlaub
- Lexikon Erziehungsgeld
- Voraussetzungen für das Erziehungsgeld
- Elterngeld
- Voraussetzungen für die Elternzeit
- Rechtswirkungen bei der Elternzeit
- Vorzüge der Elternzeit
Bibliografie:
- Barbara Kettl-Römer, Jürgen Fischer: Elterngeld, 2. Auflage, Freiburg 2008
- Daniela Range-Ditz: Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Berlin 2009
- Volker Votsmeier: Elternzeit und Elterngeld: Die Rechte für Mütter und Väter, München 2008









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