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THEMEN

Europäische Zentralbank

Lexikon

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist das unabhängige Organ der Europäischen Union zur Durchführung der gemeinsamen europäischen Geldpolitik und zur Ausgabe der einheitlichen Währung Euro. In Zusammenarbeit mit den nationalen Notenbanken wurde sie erst in der Endstufe (3. Stufe) der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) der Europäischen Union seit 1.1.1999 tätig. Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main und die unabhängigen nationalen Notenbanken bilden zusammen das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die Europäische Zentralbank, deren Arbeit durch das Europäische Währungsinstitut vorbereitet wurde, besteht aus dem geschäftsführenden Direktorium, dem neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank weitere 4 auf 8 Jahre ernannte und nicht wieder wählbare Direktoren angehören, und dem Rat der EZB, der aus 6 Direktoren und den nationalen Notenbankpräsidenten der Eurozone besteht. Zum ersten Präsidenten der Europäischen Zentralbank wurde der ehemalige niederländische Zentralbankpräsident Wim Duisenberg gewählt. Dieser trat allerdings vor Ende seiner achtjährigen Amtszeit aus Altersgründen zurück. Am 1. November 2003 machte er dem Franzosen Jean-Claude Trichet im Chefsessel der EZB Platz. Nach zähen Diskussionen ist Ende Juni 2011 der Italiener Mario Draghi von den Staats- und Regierungschefs der EU zum künftigen Chef der EZB bestimmt worden (ab dem 1. November 2011). Das Europäische System der Zentralbanken besteht aus der Europäischen Zentralbank und den Zentralbanken der 27 EU-Staaten. Die Europäische Zentralbank ist von politischen Weisungen unabhängig und nur der Preisstabilität verpflichtet.

Vorläufer: Das Europäische Währungsinstitut

Mit den vorbereitenden Arbeiten zur Errichtung der Europäischen Zentralbank war am 1.1.1994 das Europäische Währungsinstitut mit Sitz in Frankfurt am Main betraut worden. Es sollte den Übergang zu einer gemeinsamen Währung in der Europäischen Union begleiten. Seine Tätigkeit war von Beginn an auf die Dauer der zweiten Stufe begrenzt und sollte folgende Aufgaben umfassen: 1. Förderung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf den Gebieten der Geld- und Währungspolitik. 2. Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit des Europäischen Währungssystems, dessen Funktion einer Clearing- und Buchungszentrale das Europäische Währungsinstitut übernommen hatte. 3. Materielle und technische Vorbereitung der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Das Europäische Währungsinstitut durfte in der Zeit seines Bestehens Währungsreserven halten und verwalten, hatte jedoch darauf zu achten, dass die souveränen nationalen Zentralbanken in ihren finanziellen Aktivitäten nicht behindert wurden. Mit Eingang in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion und Errichtung der Europäischen Zentralbank hatte das Europäische Währungsinstitut plangemäß seine Hauptaufgaben erfüllt und wurde aufgelöst.

Prinzipien und Grundlagen der Europäischen Zentralbank

Die Europäische Zentralbank wurde am 1.6.1998 gegründet. Der Maastrichter Vertrag hatte vorgesehen, dass die EZB frühzeitig errichtet wurde, damit sie am 1.1.1999 ihre volle Tätigkeit aufnehmen könne. Seitdem hat sie das operative Geschäft übernommen. Die nationalen Zentralbanken, wie z. B. die Deutsche Bundesbank für Deutschland, wurden zu Gliedern des von der EZB geleiteten Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Die Europäische Zentralbank ist mit 5 Milliarden Euro ausgestattet, die die nationalen Zentralbanken, abhängig von Bevölkerung und Wirtschaftskraft, anteilmäßig aufbringen. Hinzu kommen bis zu 50 Milliarden Euro Währungsreserven.

Die Europäische Zentralbank wurde nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank errichtet und arbeitet nach deren Prinzipien. Sie ist autonom. Ihre Organe, das Direktorium und der EZB-Rat, handeln in voller Unabhängigkeit. Um dies zu unterstreichen, sind die Mitglieder des Direktorium mit Verträgen von achtjähriger Dauer ausgestattet, die nicht verlängert werden können. Die Europäische Zentralbank ist der Preisstabilität verpflichtet. Eine Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Union wird insofern gewährt, als dies ohne Gefährdung des Ziels der Preisstabilität möglich ist. Kreditgeschäfte zwischen der EZB und den staatlichen Stellen der EU - etwa den Regierungen - sind unzulässig.

Organe der Europäischen Zentralbank

Die Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank sind der EZB-Rat, das Direktorium und der Erweiterte Rat der EZB. Der EZB-Rat setzt sich aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Gouverneuren der Zentralbanken der teilnehmenden Länder der Eurozone zusammen. Der EZB-Rat bestimmt die Richtlinien der Geldpolitik der Gemeinschaft, einschließlich geldpolitischer Zwischenziele (Leitzinssätze), und trifft u. a. Entscheidungen für die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Europäischen System der Zentralbanken.

Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die von den Mitgliedsstaaten einvernehmlich ernannt werden. Bei der Ersternennung wurde die Amtszeit von acht Jahren z. T. kürzer gestaffelt: 8 Jahre für den Präsidenten, 4 für den Vizepräsidenten, 5 bis 8 Jahre für die anderen Mitglieder des Direktoriums. Aufgabe des Direktoriums ist die Ausführung der vom EZB-Rat formulierten Beschlüsse und Aufgabenübertragungen.

Der Erweiterte Rat der EZB setzt sich aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten sowie den Präsidenten aller nationalen Zentralbanken (Gouverneuren) also auch der nicht an der Eurozone teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU zusammen. Der Erweiterte Rat nimmt Restaufgaben vom Europäischen Währungsinstitut für die noch nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten wahr, insbesondere deren Heranführung an die gemeinsame Währung Euro, ferner Beratungsfunktionen gegenüber dem ESZB, die Erhebung statistischer Daten, die Erstellung von Viertel- und Jahresberichten u. a.

Aufgaben der Europäischen Zentralbank

Die Europäische Zentralbank ist für die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik vor allem in der Eurozone zuständig. Daneben ist sie mit folgenden Hauptaufgaben betraut: Durchführung von Devisengeschäften, Halten und Verwalten der offiziellen Devisenreserven der Mitgliedstaaten, Sorge für gut funktionierende Zahlungssysteme, Ausgabe von Banknoten sowie die Genehmigung der Ausgabe von Banknoten und Münzen innerhalb der Währungsgemeinschaft.

Das Europäische System der Zentralbanken

Die Europäische Zentralbank bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken der EU das Europäische System der Zentralbanken, das ESZB, das mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts-und Währungsunion seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die nationalen Zentralbanken (Banque de France, Deutsche Bundesbank u. a.) handeln seit Gründung des ESZB nach den Richtlinien und Weisungen der EZB. Auch das ESZB ist vorrangig dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet. Nur soweit dies ohne Beeinträchtigung des Stabilitätsauftrags möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union. In Erfüllung seiner Aufgaben handelt das ESZB nach dem Grundsatz offener Märkte mit freiem Wettbewerb.

Aufgaben des ESZB: Die EZB und - in Abhängigkeit von dieser - die nationalen Zentralbanken können 1. in Ausführung der zur Sicherung einer inflationsfreien Geld- und Kreditversorgung der Union beschlossenen Geldpolitik die ihnen als geeignet erscheinenden geldpolitischen Instrumente anwenden (Mindestreserven, Offenmarkt- und Kreditgeschäfte mit Geschäftsbanken); 2. zur Sicherung eines reibungslosen Clearing- und Zahlungsverkehrs in der Union und im Verkehr mit Drittländern geeignete Einrichtungen zur Verfügung stellen; 3. als so genannte Fiscal Agents für öffentliche Einrichtungen tätig werden (die Kreditvergabe an die Union und nationale öffentlliche Stellen ist - wie oben berichtet - untersagt); 4. Devisen- und Edelmetallgeschäfte per Kasse oder Termin tätigen; 5. Bankgeschäfte (einschließlich Kreditgeschäfte) im Verkehr mit Drittländern und internationalen Organisationen ausführen; 6. die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten halten und verwalten.

Bibliografie:

  • Michael Heine, Hansjörg Herr: Die Europäische Zentralbank: Eine kritische Einführung in die Strategie und Politik der EZB und die Probleme in der EWU, Marburg 2008
  • Osman Saglam: Die geldpolitischen Maßnahmen der europäischen Zentralbank: Die EZB und Ihre Instrumente, Saarbrücken 2009
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