Föderalismus
Lexikon
Der Begriff des Föderalismus stammt von dem lateinischen Wort "foedus, foederis" ab, das als Bund, Bündnis oder Staatsvertrag übersetzt wird. Der Föderalismus erhebt einen Anspruch sowohl in der Theorie als auch in der Wirklichkeit. Er bezeichnet eine Zusammenfassung mehrerer Staaten unter einer gemeinsamen Regierung, die den einzelnen Mitgliedern allerdings weit gehend Selbstverwaltung einräumt. Dabei soll nicht nur die Eigenständigkeit eines jeden Mitglieds bewahrt, sondern gleichzeitig auch seine Leistungsfähigkeit nach eigenem Vermögen für das Gemeinwohl angeregt werden. Letzteres nennt man das Prinzip der Subsidiarität.
Es wird zwischen Staatenbund und Bundesstaat unterschieden. Für Letzteren ist das Verhältnis der Bundesländer zum bundesrepublikanischen Staat Deutschlands ein Beispiel. Einerseits haben die Glieder eines föderativen Ganzen unbedingt Bundestreue und Bundesgesinnung zu wahren. Andererseits ist der Bundesstaat gegenüber den eingegliederten Staaten an seine Fürsorge- und Treuepflicht gebunden. Dieses gilt auch für den Staatenbund, der durch völkerrechtliche Vereinigung seine Staaten verbindet.
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- Begriffe um den Föderalismus
- Merkmale des Föderalismus
- Historisch-politische Entwicklung
- Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland
- Bundesländer
- Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern
- Föderalismusreform
Bibliografie:
- George Anderson: Föderalismus: Eine Einführung, Stuttgart 2008
- Fritz W. Scharpf: Föderalismusreform: Kein Ausweg aus der Politikverflechtungsfalle? Frankfurt am Main 2009
- Henrik Scheller, Josef Schmid: Föderale Politikgestaltung im deutschen Bundesstaat, Baden-Baden 2008









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