Gammelfleischskandal
Einleitung
Seit dem Jahr 2005 häufen sich Meldungen über die Aufdeckung von verdorbenem Fleisch, das in den Handel gelangen konnte. Schnell wurde ein Begriff für die verdorbene Fleischware gefunden: Gammelfleisch.
Der Begriff “Gammelfleisch“ stammt von dem niederdeutschen Wort “Gammel“, das "Altes" bedeutet und heute umgangssprachlich "wertlosen, minderwertigen Kram" bezeichnet. Neben dem Gammelfleisch gibt es minderwertiges, jedoch nicht gesundheitsschädliches Fleisch, das bei der Fleischbeschau als “bedingt tauglich“ für den menschlichen Genuss eingestuft wurde. Gammelfleisch jedoch ist für den menschlichen Genuss nicht taugliches Fleisch und wird daher auch als "Ekelfleisch" bezeichnet. In der Folge haben sich beide Begriffe schnell verbreitet. Sie sind heute allgemein üblich für die abwertende Bezeichnung von Fleisch bzw. Fleisch- und Wurstprodukten, die zwar zum menschlichen Gebrauch bestimmt waren, zwischenzeitlich jedoch das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben oder aber die von Anfang an eigentlich nicht zum menschlichen Gebrauch bestimmt waren, aber dafür verwendet wurden oder werden sollten. Korrekterweise wird allerdings das Fleisch, das grundsätzlich als untauglich zum Verzehr eingestuft wurde, nicht als Gammelfleisch bezeichnet. Dabei kann es sich beispielsweise um BSE-verseuchtes Fleisch handeln, das in Tierkörperbeseitigungsanlagen vernichtet werden muss.
- Einleitung
- Fleisch als Ernährungsgrundlage
- Fleischskandale häufen sich
- Chronik der eklatantesten Gammelfleischskandale
- Sicherheitslücken auch bei Schlachtabfällen
- Kontrolle und Bestrafung
- Qualitätssiegel und Prüfzeichen
- Das Verbraucher-Informationsgesetz
- Forderungen der Verbraucherschützer
Bibliografie:
- Wolfgang Branscheidt, Karl O. Honikel, Gerhard von Lengerken: Qualität von Fleisch und Fleischwaren, 2 Bände, Frankfurt a. M. 2005
- Matthias Horst, Otto A. Strecker: Krisenmanagement in der Lebensmittelindustrie. Ratgeber für das erfolgreiche Management von Lebensmittelkrisen, Hamburg 2006
- Raimund Wieser: Verfolgung von Lebensmittelverstößen, Augsburg 2007
Institution(en):
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin(030)25800-0info@vzbv.de









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