Internationaler Strafgerichtshof
Einleitung
Der Internationale Strafgerichtshof klagt seit 2003 weltweit besonders schwere Verbrechen gegen die Menschheit an.
Der Internationale Strafgerichtshof, abgekürzt als IStGH, trägt die englische Bezeichnung International Criminal Court (ICC). Er hat seinen Sitz in Den Haag. Er ist kein Organ der Vereinten Nationen (UN), sondern stellt einen eigenständigen Gerichtshof dar. Somit darf er nicht mit den Kriegsverbrechertribunalen (ehemaliges Jugoslawien, Ruanda) verwechselt werden, die direkt vom UN-Sicherheitsrat eingesetzt worden waren. Bei den von dem internationalen Tribunal verfolgten Straftaten handelt es sich um besonders schwere Verbrechen, die in vier Tatbestände aufgeteilt sind. In der Folge beschränkt sich seine Zuständigkeit auf den Völkermord, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression.
- Einleitung
- Die Entstehungsgeschichte
- Die chronologische Entwicklung
- Die rechtliche Organisation
- Probleme mit den Unterzeichnerstaaten
- Zuständigkeiten und Ziele
- Die Grundlagen der strafrechtlichen Verfahren
Bibliografie:
- Aline Bruer-Schäfer: Der Internationale Strafgerichtshof. Die Internationale Strafgerichtsbarkeit im Spannungsfeld von Recht und Politik, Frankfurt a. M. 2001
- Christoph Junck: Die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs. Vorbedingungen und Auslösemechanismen nach dem Römischen Statut vom 17. Juli 1998, Frankfurt a. M. 2006
- Dennis Nitsche: Der Internationale Strafgerichtshof ICC und der Frieden, Baden-Baden 2007
Institution(en):
- Internationaler StrafgerichtshofMaanweg 174, 2516 AB, Den Haag, Niederlande(0031/70)5158515









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