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THEMEN

Investiturstreit - 1080 bis zum Wormser Konkordat 1122

Heinrich IV. im Aufwind

Ein Gottesurteil

Ein Zufall kam König Heinrich zu Hilfe, als er am 15. Oktober 1080 in der Schlacht bei Hohenmölsen (in der Nähe von Naumburg) vom Gegenkönig besiegt worden war: Rudolf verlor die rechte Hand und starb am Tag darauf an seinen schweren Verwundungen. In den Augen des Volkes war das ein Gottesurteil. Hatte Rudolf nicht einst mit ebendieser Hand seinem König Treue geschworen, und hatte nicht Gott jetzt seine meineidige Rebellion vor aller Welt sichtbar gerächt? Und hatte sich die Todesprophezeiung, die Gregor VII. in seiner Osterpredigt gegenüber Heinrich IV. ausgesprochen hatte, nicht durch gnädige Fügung am Gegenkönig erfüllt?

Sieg über Mathilde

Auch in Oberitalien wendete sich die Lage Heinrichs IV. zum Guten. Anhänger des Königs schlugen die für den Papst streitenden Truppen der Mathilde von Tuscien, die erst kurz zuvor ihren weit verzweigten Besitz dem Papst vermacht hatte, in der Nähe von Mantua.

Starker Gegenpapst - schwacher Gegenkönig

Bereits im Mai 1080 hatte eine unter dem Vorsitz des Königs in Brixen tagende Synode Gregor VII. für abgesetzt erklärt und den integren, klugen Erzbischof Wibert von Ravenna als Clemens III. zum Papst erhoben, der rasch viel Anhang gewann. Heinrich IV. war es gelungen, den Spieß umzudrehen: Gregor VII. musste sich eines Gegenpapstes erwehren, während der König seinen weltlichen Konkurrenten losgeworden war. Die unentschlossene und teilweise wie gelähmte Fürstenopposition wählte erst fast ein Jahr später den eher unbedeutenden Grafen Hermann von Salm-Luxemburg zum neuen Gegenkönig. Die Wahl dieses Grafen, der lediglich in der kargen Eifel und vereinzelt in Luxemburg einige Besitztümer hatte, spiegelt die Fraktionierung innerhalb der Fürsten: nur auf einen politisch schwachen Gegenkönig konnten sich alle einigen. Dieser wenig glücklich taktierende und von seinen Wählern nicht genügend unterstützte Mann konnte sich immerhin einige Jahre halten und nahm erst mit seinem Tod im Jahr 1088 auch das Gegenkönigtum mit ins Grab.

Gottesfriedensbewegung
Sie war am Ende des 10. Jahrhunderts in Burgund entstanden, das unter den Fehden seiner Barone, Grafen und Herzöge besonders stark zu leiden hatte. Eine der ältesten Friedensabmachungen war der Beschluss einer Synode der Diözese Poitiers 989 in Südwestfrankreich, dessen Vorrede so lautet: "Fluch denjenigen, die in Kirchen einbrechen [...]", "Fluch denjenigen, die Eigentum der Armen rauben [...]", "Fluch denjenigen, die Kleriker [Geistliche] angreifen [...]". Es handelte sich bei dieser Abmachung also zunächst um einen Beschluss der Kirche, bestimmte Gruppen der Bevölkerung unter besonderen Schutz zu stellen. Da das einzige Strafmittel der Kirche im Bannfluch bestand, waren die Erfolge der Bewegung gering. Doch bezeugte sie das gesteigerte religiöse Empfinden, das bei den oft emphatischen Massenveranstaltungen unter freiem Himmel zum Ausdruck kam.

Landfriedensbewegung
Wesentlich weiter ging Kaiser Heinrich IV. auf dem berühmt gewordenen Mainzer Reichstag 1103, der einen mit einer Amnestie (Straferlass) verbundenen Frieden für das ganze Reich verkündete: Der Kaiser und die Bischöfe verpflichten sich durch Handschlag zur Überwachung des Friedens, die weltlichen Fürsten leisten einen Eid auf ihn. Der Friede, unter dessen besonderem Schutz Geistliche, Mönche, Laienbrüder, Frauen und Juden stehen, gilt für vier Jahre. Verletzungen des Hausfriedens, Brandstiftung, Verwundung und Totschlag, Verteidigung von Schuldigen und wiederholter Diebstahl werden mit dem Verlust der rechten Hand oder der Augen geahndet. Flucht vor dem Urteil bedeutet den Verlust von Eigentum und Lehen; zieht der Betroffene sich auf seine Burg zurück, so sollen eine Belagerung und die Zerstörung der Burg durch die Schwurgenossen erfolgen. Diese Mainzer Beschlüsse standen am Anfang einer segensreichen Entwicklung. Trotz unzähliger Rechtsbrüche setzten die auf den deutschen Reichstagen immer wieder verkündeten Landfriedensbeschlüsse in der Folgezeit doch oft mehr Recht und Sicherheit für den niederen Adel, die Bürger und nicht zuletzt die einfachen Leute durch, brachten dafür aber den hohen Adel gegen den König auf, der sich dadurch in seinen Rechten übergangen sah.

  1. Heinrich IV. im Aufwind
  2. Der Niedergang Gregors VII.
  3. Erfolge in Deutschland - Rückschläge in Italien
  4. Das Wormser Konkordat
  5. Teste dein Wissen!

Bibliografie:

  • Stefan Beulertz: Das Verbot der Laieninvestitur, Hannover 1991
  • Uta-Renate Blumenthal: Gregor VII. Papst zwischen Canossa und Kirchenreform, Darmstadt 2001
  • Arno Buschmann: Kaiser und Reich. Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806 in Dokumenten. Teil 1: Vom Wormser Konkordat 1122 bis zum Augsburger Reichsabschied von 1555, Baden-Baden 21994
  • Johann Englberger: Gregor VII. und die Investiturfrage. Quellenkritische Studien zum angeblichen Investiturstreit von 1075, Köln 1996
  • Wilfried Hartmann: Der Investiturstreit, München 21996
  • Johannes Laudage (Hrsg.): Der Investiturstreit. Quellen und Materialien, Köln 1990
  • Johannes Laudage: Gregorianische Reform und Investiturstreit, Darmstadt 1993
  • Monika Minninger: Von Clermont zum Wormser Konkordat. Die Auseinandersetzungen um den Lehnsnexus zwischen König und Episkopat, Köln 1978
  • Bernhard Schimmelpfennig: Könige und Fürsten, Kaiser und Papst nach dem Wormser Konkordat, München/Wien: Oldenbourg 1996 (Enzyklopädie deutscher Geschichte Bd. 37)
  • Berent Schwineköper: Königtum und Städte bis zum Ende des Investiturstreits, Ostfildern 1977
  • Tilman Struve: Die Salier und das römische Recht. Ansätze zur Entwicklung einer säkularen Herrschaftstheorie in der Zeit des Investiturstreites, Stuttgart 1999
  • Ernst W. Wies: Kaiser Heinrich IV. Canossa und der Kampf um die Weltherrschaft, Esslingen 1996
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