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THEMEN

Mieterschutz bei Eigenbedarfskündigung

Kündigungsgründe des Vermieters

Die Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags wegen Eigenbedarfs ist in Deutschland der Kündigungsgrund Nummer eins. Da Vermieter einem vertragstreuen Mieter kaum noch anders kündigen können, wird, neben begründeten Eigenbedarfsfällen, oft auch Eigenbedarf vorgeschoben. Zwar gilt das Eigentum des Vermieters als grundsätzlich geschützt. Doch diesem Grundrecht steht ein relativ starkes Besitzrecht des Mieters an der Wohnung gegenüber. Prinzipiell herrscht damit eine Art "Waffengleichheit" zwischen Vermieter und Mieter. Deshalb muss jede Eigenbedarfskündigung im Einzelfall genau begründet und vom Mieter geprüft werden.

Während der Mieter jederzeit unter Einhaltung der geltenden Fristen das Mietverhältnis beenden kann, ist er selbst durch ein seit 1971 bestehendes Kündigungsschutzsystem vor einer überraschenden Vertragsbeendigung geschützt. Der Vermieter muss bei Kündigung ein "berechtigtes Interesse" geltend machen und darunter fallen nur zwei Situationen:

Eigenbedarf

Hinderung angemessener wirtschaftliche Nutzung.

Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Nutzung besteht beispielsweise dann, wenn sich der Vermieter in finanzieller Not befindet und die Wohnung verkaufen muss. In der Regel erhält er für die vermietete Wohnung aber erheblich weniger Geld als für die leere. In diesem Fall könnte er dem Mieter kündigen. Dies ist aber ein relativ selten geltend gemachter Kündigungsgrund. Nach Schätzungen des Deutschen Vermieterbunds werden von 50 000 Kündigungsprozessen im Jahr 35 000-40 000 Prozesse wegen einer Kündigung aus Eigenbedarf geführt. Zahlen über erfolgreich abgewiesene Eigenbedarfskündigungen hat der Mieterbund nicht. Viele Prozesse enden mit einem Vergleich oder einer Mietverlängerung, die sich auf die Sozialklausel gründet, ohne dass der Eigenbedarfsanspruch grundsätzlich verneint wurde.

Freilich klagen die wenigsten Mieter gegen eine mit Eigenbedarf begründete Kündigung. Bevor sie es auf einen Prozess mit ungewissem Ausgang ankommen lassen, ziehen sie lieber aus. Bei den zur Klage kommenden Kündigungen scheint es sich also nur um die Spitze des Eisbergs zu handeln. Der Mieterschutzbund rät allen von Eigenbedarfskündigungen Betroffenen, den Eigenbedarf genau zu prüfen und sich dabei vom örtlichen Mieterbund unterstützen zu lassen. Auch ist es ratsam, nach dem Auszug zu kontrollieren, ob die vom Vermieter angegebene Person auch wirklich in die Wohnung eingezogen ist oder nicht.

  1. Kündigungsgründe des Vermieters
  2. Was versteht man unter Eigenbedarf?
  3. Für welchen Personenkreis kann der Vermieter Eigenbedarf geltend machen?
  4. Wie muss Eigenbedarf begründet sein?
  5. Was versteht man unter vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen?
  6. Was ist die Sozialklausel?
  7. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
  8. Vorgetäuschter Eigenbedarf
  9. Zeitmietverträge
  10. Beratung

Bibliografie:

  • Deutscher Mieterbund (Hrsg.): Kündigung & Mieterschutz, Berlin 2007
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