Müllentsorgung - Duales System - Der Grüne Punkt
Die Bewältigung des Abfallproblems im Rahmen des kausalen Umweltschutzes
Dem Problem der Abfallmengen und deren Vermeidung bzw. Behandlung hat sich der Gesetzgeber auf Bundesebene im Abfallgesetz (AbfG) und auf Landesebene in den Landesabfallgesetzen (LAbfGe) gewidmet. In der Fassung des Abfallgesetzes im Jahre 1986 werden drei bestimmende Prinzipien zur Bewältigung des Abfallproblems genannt, die in der nachstehenden Rangfolge durchlaufen werden sollen:
- die Abfallvermeidung
- die Abfallverwertung sowie
- die Abfallentsorgung.
Dieses Gesetz wurde durch das am 7.10.1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abgelöst. Im neuen Gesetz wurde der sachliche Geltungsbereich erheblich erweitert, insbesondere durch die Idee der Kreislaufwirtschaft, die in die oben genannte Rangfolge integriert wurde.
Während in der Praxis die Abfallentsorgung in Form der Deponierung und Verbrennung (noch) die dominierende Rolle spielt, bleibt das umweltpolitische Hauptproblem die Vermeidung und Verwertung, insbesondere von Verpackungsmüll, der etwa die Hälfte der in privaten Haushalten, Kleingewerbe und Dienstleistungsbetrieben anfallenden Abfallmenge ausmacht. Gerade das Problem des Verpackungsmülls soll die auf Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erlassene Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21.8.98 mit Änderung vom 2. 4. 2008 lösen.
Die VerpackV unterscheidet drei Arten von Verpackungen:
- 1. Verkaufsverpackungen: Sie verwendet der Endverbraucher bis zum Konsum der Ware (Bsp.: Dosen, Flaschen, Becher, Pappumhüllungen, Tragetaschen etc.)
- 2. Transportverpackungen: Sie dienen dem Schutz der Waren auf dem Weg vom Hersteller zum Händler (Bsp.: Paletten, Fässer, Folien)
- 3. Getränkeverpackungen: Dies sind Umhüllungen, die Flüssigkeiten beinhalten (Bsp.: Dosen, Flaschen).
Nach der VerpackV müssen Verkaufsverpackungen so entsorgt werden, dass sie einer Wiederverwertung zugeführt werden. Dies wurde zunächst durch eine Verpflichtung der Hersteller und Händler zur Rücknahme der Verkaufsverpackungen gewährleistet. Dieses Verfahren ist allerdings mit einigem Aufwand verbunden. Um dem zu entgehen, wurde ein privatwirtschaftliches Sammelsystem für beim Endverbraucher anfallende Verkaufsverpackungen aufgebaut. Hersteller und Händler, die diese Dienstleistung nutzen wollten und sich so von der Verpflichtung zur Selbstentsorgung befreien konnten, mussten entsprechende Gebühren zahlen, die sie auf die Preise ihrer Waren aufschlugen und so an den Kunden weitergaben.
Die erste Gesellschaft, die in Deutschland zur Schaffung eines derartigen Abholungssystems von Verpackungsmüll beim Endverbraucher 1990 gegründet wurde, ist die „Duales System Deutschland - Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH“ (kurz: DSD) mit Sitz in Köln. Neben der kommunalen Abfallentsorgung wurde damit ein zweites Erfassungs- und Recyclingsystem geschaffen (daher: „duales System“). Dieses System soll mit den herkömmlichen Wegen der Entsorgung abgestimmt werden. Glas, Papier, Pappe und Karton werden weiterhin in den dafür vorgesehenen Containern gesammelt und getrennt entsorgt. Heute ist die „Duales System Deutschland“ bei uns nicht mehr die einzige Organisation, die sich um die Entsorgung des Verpackungsmülls kümmert, sondern es sind in diesem Bereich noch sieben weitere Firmen tätig.
Es existieren zwei mögliche Wege der Entsorgung:
- Das Holsystem gewährleistet, dass der Verpackungsabfall von den Bürgern in zusätzlichen gelben Müllsäcken gesammelt und von speziellen Fahrzeugen lokaler Entsorgungsunternehmen abgeholt wird.
- Im Bringsystem sind die Bürger dafür verantwortlich, den Verpackungsmüll zu gelben Containern zu tragen, von wo er dann abgeholt wird, ähnlich dem bereits eingerichteten System der Glas- und Papiersammlung.
Äußeres Zeichen für die Beteiligung eines Herstellers an den Kosten eines Entsorgungssystems für Verpackungen war lange Zeit der Grüne Punkt. Hersteller, die sich an dem Abholsystem beteiligten, durften das Zeichen auf die Verpackung ihrer Produkte drucken, sofern das Verpackungsmaterial recycelbar ist. Der Grüne Punkt war damit ein Hinweis auf den Anschluss des Herstellers an das duale System und ein Zeichen dafür, dass das recycelfähige Verpackungsmaterial einer Wiederverwertung zugeführt wurde.
Derjenige Hersteller, der nicht bereit war, die Lizenz für den Grünen Punkt zu erwerben, beließ die Verantwortung für die Entsorgung beim Händler, der dann gemäß den Regelungen der VerpackV verpflichtet war, auf bestimmte Verpackungen Pfandgeld zu erheben und zudem Sammelcontainer aufzustellen. Diese sogenannte Selbstentsorgung, d. h. die Rücknahme von Verpackungen im Laden, wurde von den Verbrauchern in der Regel jedoch nicht angenommen. Vielmehr landeten auch die Verpackungen der „Selbstentsorger“ in den Sammelcontainern oder Gelben Säcken der Systeme. Darüber hinaus stieg der Anteil der Verpackungen, die weder bei einem System lizenziert waren, noch im Rahmen der Selbstentsorgung zurückgenommen wurden, zuletzt auf über 25% der Gesamtmenge der Verpackungen an, sodass die haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen zusammenzubrechen drohte.
Dies führte zu einer entsprechenden Änderung und Verschärfung der VerpackungsV mit Verordnung vom 2. 4. 2008. Danach müssen sich diejenigen, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen als erste in Verkehr bringen, ab 1. 1. 2009 an einem flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligen. Die bisherige Variante „Selbstentsorger“ entfällt weitgehend. Wer größere Mengen an Verpackungen in Verkehr bringt, muss darüber hinaus eine Vollständigkeitserklärung abgeben, erstmals zum 1. Mail 2009 für den Zeitraum April - Dezember 2008. Mit dieser Änderung der VerpackungsV sind nun die Spielräume für „Trittbrettfahrer“ weitgehend eingeengt worden. Damit verliert aber auch der Grüne Punkt seine Bedeutung, da in diesem nun für alle geltenden flächendeckenden Entsorgungssystem eine Kennzeichnung ihren Sinn verliert.
Eine echte Abfallvermeidung, die umweltpolitisch unbestritten den Vorrang hat, ist nur bei Mehrwegsystemen möglich, wie es z. B. im Falle der Pfandflaschen betrieben wird. Diese kann durch das Duale System nicht erreicht werden.
- Die Bewältigung des Abfallproblems im Rahmen des kausalen Umweltschutzes
Bibliografie:
- Sowohl die DSD als auch die örtliche Umweltbehörde sind gerne bereit, praktische Tipps zur Müllentsorgung mit dem Dualen System zu geben. In der Regel stellen die Behörden Broschüren bereit, in denen der Umgang mit dem Dualen System detailliert beschrieben wird.
Institution(en):
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)Alexanderplatz 6, D-10178 Berlin1888/305-01888/305-4375
- UmweltbundesamtBismarckplatz 1, D-14193 Berlin030/8903-0030/89032285
- Duales System Deutschland Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbHFrankfurter Str. 720-726, D-51145 Köln02203/937-002203/937-190









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