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THEMEN

Private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente als Problem

Noch 1960 standen einem Rentner drei Beitragszahler gegenüber, heute sind es nur noch zwei Beitragszahler je Rentner und im Jahr 2030 wird jeder Berufstätige die Rente eines ehemaligen Berufstätigen allein finanzieren müssen. Der Hintergrund für diese dramatische Zuspitzung der Belastung liegt nicht nur in der Struktur der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern vor allem in der demographischen Entwicklung, also der durch die Alterung der Gesellschaft begründeten Bevölkerungsstruktur.

Denn die gesetzliche Rentenversicherung basiert in Deutschland seit ihrer Gründung im Jahre 1889 auf dem Umlageverfahren. Damit ist gemeint, dass die erwerbstätige Generation mit ihren Rentenbeiträgen die Rente der Ruheständler finanziert. Dieser "Generationenvertrag", der in die eigene Zukunft eines Berufstätigen gerichtet ist, wird jedoch zunehmend ausgehöhlt, da sich das Verhältnis zwischen jungen und älteren Menschen in den Industriegesellschaften - wie auch in Deutschland - verschiebt. Der sog. Lebensbaum, der unten den zahlreichen Nachwuchs und nach oben hin die geringere Anzahl alter Menschen aufzeichnet, wandelt sich zu einem Pilz, der das entgegengesetzte Zahlenverhältnis der Generationen verdeutlicht. Dafür sind natürliche, aber auch durch den Fortschritt einer entwickelten Gesellschaft zu erklärende Gründe verantwortlich. Durch den medizinischen Fortschritt und die modernen Arbeits- und Lebensbedingungen ergibt sich zum einen eine höhere Lebenserwartung. Zum anderen wird wegen gesellschaftlicher Leistungsanforderungen die Geburtenrate gedrückt. In der Folge ist das derzeitige Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung nicht finanzierbar, so dass politische Diskussionen über einen unabdingbaren Reformbedarf nicht abklingen. In der Tat sind nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Emnid nur 28 Prozent der Bundesbürger davon überzeugt, dass ihnen die gesetzliche Rente einen ausreichenden Lebensstandard garantiert. Aber selbst in der aktuellen Situation wird eine spätere Rente nur schwerlich ausreichen. Denn aufgrund der langen Ausbildungszeiten - z. B. im Studium -, aufgrund der geforderten Flexibilität mit wechselnden Arbeitsplätzen, ja sogar unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten wird sich eine Versicherungsdauer von 45 Jahren, die eine Höchstrente garantiert, nicht mehr ergeben. Zusätzlich entsteht eine Versorgungslücke, wenn das Einkommen eines Beschäftigten über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Denn dann müssen für den höheren Einkommensanteil keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werden, so dass die Rente nicht weiter mit dem Einkommen steigen kann, sondern bei einer Höchstgrenze stehen bleibt. Damit entsteht zwischen dem letzten Nettogehalt und den Ruhestandsbezügen ein erheblicher Unterschied, der den gewohnten Lebensstandard gefährdet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge, um die sich jeder eigenständig und eigenverantwortlich zu kümmern hat. Eben davon sind nach einer Emnid-Umfrage 64 Prozent der Befragten überzeugt, die dafür lieber weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden.

Die Betriebsrente als zweite Säule

Auch die neben der gesetzlichen Rentenversicherung bekannte zweite Säule für ein sorgloses Alter, die Betriebsrente, verliert an Bedeutung. Diese in Deutschland schon seit der Mitte des 19. Jahrhunderts von vorausschauenden Unternehmern gewährte Altersvorsorge erhält heute fast jeder zweite westdeutsche Arbeitnehmer (46 Prozent). Auch im öffentlichen Dienst können die Arbeitnehmer noch von der Zusatzversorgung der Länder profitieren, deren Finanzierung in der Zukunft aber fraglich ist. Auch ist zu beachten, dass die betrieblichen Rentenansprüche sehr ungleich verteilt sind. Sie werden vor allem (zu 75 bis 85 Prozent) in Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten gewährt. Außerdem spielen sie in bestimmten Branchen (z. B. in der Branche "Kreditwesen/Versicherungen" mit 75 Prozent Anspruchsberechtigten) eine wesentlich entscheidendere Rolle als in anderen (z. B. im "Handel/Verkehr" mit 25 Prozent und bei den "Dienstleistungen" mit nur 15 Prozent). Aufgrund des rasanten Anstiegs der Lohnnebenkosten setzt sich für hoch qualifizierte Mitarbeiter eine Alternative durch. Die "Deferred compensation", das Modell "Versorgungslohn statt Barlohn", integriert sowohl steuerliche Vorteile als auch Schonung der Lohnkosten. Der Aufschub der Auszahlung eines Teils des Gehalts, der nicht durch steuerliche Höchstbeträge begrenzt ist, bewirkt steuerliche Vorteile (Progressionsminderung) für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart Kosten oder kann sich Liquiditätsvorteile verschaffen. In diesem Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wird auch die Direktversicherung als eine besonders begünstigte Form der Lebensversicherung angeboten. Vom Gehalt werden statt Barlohnauszahlung jährlich begrenzte Beträge in Beiträge zur Direktversicherung umgewandelt, die nur einer Pauschalsteuer unterliegen. Da der höhere Spitzensteuersatz vermieden wird, fällt der mögliche jährliche Beitrag höher aus und damit steigt die Versicherungssumme und die Ablaufleistung, die allerdings erst nach dem 60. Lebensjahr vereinnahmt werden kann.

Das Pensionskassenmodell

Neben der schon länger bekannten, vom Arbeitgeber unterstützten Direktversicherung als einer besonderen Form der Lebensversicherung und neben der seit 2002 aktuellen Riester-Rente wird auch seit 2002 das Pensionskassenmodell angeboten, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Es stellt - wie die pauschalversteuerte Direktversicherung - ebenfalls eine steuerliche Förderungsmöglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar, die nun aber weiten Arbeitnehmerkreisen geöffnet wurde. Diese sog. steuerlich geförderte Entgeltumwandlung basiert auf dem § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dabei wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttoeinkommens für seine betriebliche Altersversorgung um. Grundsätzlich kann Entgelt in unbegrenzter Höhe umgewandelt werden. Ein Umwandlungsbetrag von maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (im Jahr 2012: bis 2688 Euro jährlich) bleibt steuerfrei und sozialversicherungsfrei. In einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds werden die Beiträge je nach persönlicher Risikobereitschaft angelegt.

Die Auszahlungen werden erst im Rentenalter besteuert. Das wird “nachgelagerte Besteuerung“ genannt und hat den Vorteil, dass das Einkommen während des Rentenbezugs im Alter regelmäßig niedriger ist als das Einkommen im Erwerbsleben. In der Folge besteht der Vorteil für den Arbeitnehmer nicht nur in einer Steuerstundung während der Erwerbstätigkeit, sondern auch in einer Steuerersparnis während des Rentenbezugs. Wie bei der Direktversicherung ist auch bei der Pensionskasse die einmalige Kapitalauszahlung - statt der Rentenzahlung - im Alter möglich. Allerdings sind wie bei der gesetzlichen Rente oder der Betriebsrente oder der “Riester-Rente“ die Ansprüche des Arbeitnehmers an der Pensionskasse nicht vererbbar.

Der Weg bis zum Alter

Vor den Aufwendungen für eine eigene Altersvorsorge muss der Weg, der ins Alter führt, abgesichert werden. Da besonders in den ersten Arbeitsjahren eine Erwerbsminderung Probleme und wirtschaftliche Not bedeuten würde, ist sie auszugleichen. Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung kann gesondert oder in der Kombination mit einer Kapitallebensversicherung oder einer Risikolebensversicherung als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen werden. Schäden, die selbst verursacht werden, fängt eine Haftpflichtversicherung auf. Ab einem gewissen Umfang und Niveau der Wohnungseinrichtung bietet sich eine Hausratversicherung für die Begleichung von Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Brand, Wasser u. a. an. An die eigene Absicherung, aber auch die der Familienangehörigen, sollte mit einer Unfallversicherung gedacht werden, die die enormen Kosten einer teilweisen oder vollständigen, durch einen Unfall bewirkten Invalidität zu finanzieren hilft. Schließlich ist es für junge Familien notwendig, dass der (Allein-)Verdiener seine Angehörigen durch eine Risikolebensversicherung vor dem Ausfall seines Einkommens durch Tod schützt.

Die Vermögensbildung

Vor einer dauerhaften Bildung von Vermögen sollte für die Wechselfälle des Lebens eine erste größere Summe zur Seite gelegt werden, auf die jederzeit schnell zurückgegriffen werden kann und die somit als Reserve zur Verfügung steht. Dafür bietet sich - neben einem Sparbuch - vor allem das höherverzinsliche Termingeld bzw. Tagestermingeld der Banken und Sparkassen an.

In einem zweiten Schritt sollte für die Vermögensbildung Eigenkapital geschaffen werden. Dieses kann später flexibel eingesetzt werden, z. B. für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie oder als Kapitalstock für den Auszahlplan einer privaten Rentenversicherung, die die Lebensversicherungsgesellschaften anbieten.

Formen der Kapitalanlage

Die Bildung und der Besitz von Kapitalanlagen stellt zentral die dritte Säule der Altersvorsorge dar und gilt als Einstieg in die private Alterssicherung, die also nicht staatlich oder betrieblich vorgegeben ist. Neben Grundbesitz haben die Deutschen in den letzten fünfzig Jahren vor allem Geldvermögen im Wert von 2,3 Billionen Euro, also 2,3 Millionen Millionen angehäuft. Rechnerisch ergibt sich somit in den alten Bundesländern ein Anteil von 87 000 Euro pro Haushalt. Jedoch täuscht diese Zahl nicht nur, weil sie ein statistisches Mittel berechnet. Auch ergibt selbst dieses Vermögen bei seinem Erhalt und bei einer Rendite von 5 Prozent nur eine "ewige Rente" von knapp 360 Euro monatlich. Zusätzlich führt die Höhe des durchschnittlichen Vermögens aber auch in die Irre, weil fast die Hälfte in Bar- und Termingeldern sowie in Spareinlagen angelegt ist. Sie soll den kurzfristigen Bedarf abdecken und steht daher für eine langfristige Altersvorsorge nicht zur Verfügung.

Vorsorge durch Kapitalanlagen

Zur Vorsorge für das Alter eignen sich neben der Kapitallebensversicherung langfristige Sparverträge bei Banken und Bausparkassen sowie Sparbriefe und Schuldverschreibungen. Dagegen ist die Anlage in Anleihen und Aktien, die im Depot verwahrt und verwaltet werden sollten, nicht nur zeitaufwendig, sondern auch erst bei entsprechenden Vorkenntnissen zu empfehlen. Als Alternative bieten sich somit Fonds bzw. Fondssparpläne an. Die erfolgreiche Kapitalanlage hat sich im magischen Viereck zu bewähren. Es wird beschrieben von den "Eckpunkten" Sicherheit und Rentabilität (auch unter dem Aspekt der Steuern) sowie Liquidität und Bequemlichkeit (mit dem Faktor Zeit).

Sparpläne

2835 Euro pro Haushalt und Jahr können die Deutschen aufgrund ihrer Sparsamkeit ernten - aber leider gibt diese Zahl wieder nur den statistischen Durchschnitt an. Denn 40 Prozent des deutschen Gesamtvermögens (einschließlich Immobilien) gehört zurzeit 20 Prozent der Bundesbürger und diese haben bereits das 60. Lebensjahr überschritten. Vernachlässigt man die großen Vermögen, relativieren sich die jährlichen Erträge wiederum enorm. Eine Möglichkeit, sich auch mit geringen Mitteln ein kleines Vermögen aufzubauen, bieten sog. Sparpläne. Wichtig ist für ihren Erfolg allerdings die regelmäßige Einzahlung und deren möglichst frühzeitiger Beginn, um eine lange Laufzeit zu erreichen. So werden aus einer monatlichen Sparrate von 50 Euro und einer durchschnittlichen Verzinsung von 5 Prozent in 5 Jahren noch nicht einmal 3500 Euro und in 10 Jahren nur knapp 8000 Euro. Durch die Wirkung von Zins und Zinseszins wächst die gleiche Sparrate in 20 Jahren jedoch schon auf über 20 000 Euro und in 30 Jahren sogar auf deutlich über 40 000 Euro.

Angebote zum Vorsorgesparen oder Bonussparen, oder auch zur Einmalanlage, und seiner Entwicklung - dargestellt in Tabellen mit unterschiedlichen Vorgaben von Spardauer und Zinssatz - unterbreiten Banken und Sparkassen. Sie bieten auch sog. Auszahlpläne an, die das angesammelte Kapital später verrenten. So bringen z. B. 20 000 Euro bei vollständigem Kapitalverzehr und einem Zinssatz von 5 Prozent eine monatliche Rente von 215 Euro für 10 Jahre oder von 160 Euro für 15 Jahre - und 40 000 Euro ergeben schon die doppelte Monats-Rente von 430 Euro bzw. 320 Euro. Für Sparraten, deren Zinsen über dem Sparerfreibetrag liegen, und für steuersensible Anleger empfehlen sich übrigens steuergünstigere Fondssparpläne, wie Aktienfonds oder Offene Immobilienfonds. Letztere vereinen auch die Vorteile Sicherheit, Verfügbarkeit und solide Rendite.

Altersvorsorge-Sondervermögen

Die so genannten Altersvorsorge-Sondervermögen, die durch das 3. Finanzmarktförderungsgesetz seit 1.4.1998 zugelassen sind, stellen einen neuen Investmentfondstyp dar. Er besteht erstmals als gemischter Fonds aus Wertpapieren sowie Aktien- und Immobilienanlagen und ist speziell auf die Altersvorsorge ausgerichtet. Dabei soll durch die einbehaltenen Erträge (Thesaurierung) und den entsprechenden Zinseszinseffekt eine kontinuierliche Wertentwicklung erzielt werden, wobei die angebotenen Fonds mit unterschiedlichen Anlage- und Risikostrategien gemanagt werden. Außerdem werden Alterssicherungsfonds (AS) mit langfristigen Sparplänen von mindestens 18 Jahren Laufzeit oder bis Erreichen des 60. Lebensjahres angeboten.

Die kapitalbildende Lebensversicherung

Nach Ausnutzung der verfügbaren Sparerfreibeträge, die durch den bei den Banken zu stellenden Freistellungsauftrag gesichert werden, ist eine klassische Vorsorgeform die kapitalbildende Lebensversicherung. Ihre Beliebtheit bei den Deutschen verdeutlicht die Verdopplung der ausgezahlten Versicherungsleistung von knapp 18 Milliarden Euro 1990 auf über 36 Milliarden Euro im Jahre 1997. Immerhin erfüllt sie drei Funktionen. Wie die Risikolebensversicherung, deren Leistung allerdings gerade für jüngere Familien wesentlich günstiger "einzukaufen" ist, schützt sie die Familie beim Tod des Versicherungsnehmers vor finanziellen Engpässen. Ihr Vorteil ist jedoch, dass sie für diesen im Erlebensfall planmäßig Kapital ansammelt und vermehrt. Dieses steht dann letztendlich für die eigene finanzielle Sicherheit im Alter zur Verfügung. Auch bleiben die Erträge nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren steuerfrei.

Den Vorteilen bei der Bequemlichkeit und Sicherheit einer Lebensversicherung stehen die mangelnde Liquidität und Rentabilität als Nachteile gegenüber. Da sich die Lebensversicherung nur bei einer langen Laufzeit wirklich "rechnet", ist der Versicherungsnehmer besonders lange gebunden. Dabei ist eine vorzeitige Kündigung, bei der die Abschluss- und Verwaltungskosten besonders stark zu Buche schlagen und nur die niedrigen Rückkaufswerte ausgezahlt werden, mit einem finanziellen Nachteil verbunden. Aufgrund der sehr sicheren Anlagepolitik, die nur eine unterdurchschnittliche Rendite gewährt, wird eine Lebensversicherung erst wirklich rentabel, wenn ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden können.

Bei Alleinstehenden oder Alleinverdienern, die ihre Familie schon abgesichert haben, bietet sich auch die private Rentenversicherung als Alternative an. Da bei ihr der Risikoanteil auf den Todesfall entfällt, erzielt sie eine höhere Rendite.

Bei beiden kapitalbildenden Versicherungsformen lässt sich bei Fälligkeit die Ablaufleistung verrenten, d. h. mit oder ohne Aufbrauchen des angesammelten Kapitals (Kapitalverzehr) in Form einer monatlichen Rente auszahlen.

Anlagen in Immobilien

Der "Geschlossene Immobilienfonds" ermöglicht z. B. als Kommanditist die direkte Sachwertanlage als Teileigentum an einer oder mehreren Gewerbeimmobilien. Nachdem das notwendige Eigenkapital zur Finanzierung des Objekts eingesammelt ist, wird der Fonds "geschlossen" und ist damit für eine lange Laufzeit von 10 bis 20 Jahren vorgesehen. Der Anleger erzielt Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und ist damit durch individuelle Verlustzuweisung an den Herstellungs- und Anschaffungskosten beteiligt. Dieser für steuersensible Anleger entscheidende Aspekt und die hohe Mindestbeteiligung von 10 000 Euro, oft 25 000 Euro, macht ihn für Erwerbstätige mit einem hohen zu versteuernden Einkommen interessant. Sie sichern sich durch die Ausschüttung der Mietüberschüsse, die Tilgung der Hypotheken und die - aufgrund der indexierten Mietverträge - mögliche Wertsteigerung der Gewerbeimmobilie nicht nur ein "zweites Einkommen", sondern auch eine Kapitalrückzahlung im Alter. Schließlich kommt der selbstgenutzten Wohnung bzw. dem Eigenheim eine wichtige Bedeutung für die private Altersvorsorge zu. Denn das mietfreie Wohnen entspricht einer "Zusatzrente", da es das Haushaltsbudget für andere notwendige Ausgaben erhöht. Ebenso kann die fremdvermietete und nach Möglichkeit im Alter - z. B. durch das Bausparen - entschuldete Immobilie entweder ein Zusatzeinkommen darstellen oder aber die eigene Miete bzw. die Zahlungen für Pflege- und Betreuungsleistungen auffangen helfen.

Riester-Rente

Diese private, kapitalgedeckte und staatlich geförderte zusätzliche Altersversorgung greift seit dem Jahr 2002 und basiert auf dem Altersvermögensgesetz vom 26.6.2001. Sie ist nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt und soll die sog. Rentenlücke schließen helfen. Vor allem für Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, werden Altersvorsorgeverträge, die vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert wurden, staatlich gefördert. Dazu gehören u. a. Banksparpläne, private Rentenversicherungen oder Fondsprodukte. Die volle staatliche Förderung wird gewährt, wenn seit 2002 1% und seit 2008 schließlich 4% eines Gehaltes in diese zusätzliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Dabei können sowohl die Zulagen als auch der Eigenanteil als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Bibliografie:

  • Frank Donovitz: Das 1 x 1 der Altersvorsorge. In sechs Schritten zu mehr Wohlstand in der Rente, Wien 2007
  • Detlef Pohl: Meine sichere Altersvorsorge, Freiburg 2009
  • Markus Roth: Private Altersvorsorge. Betriebsrentenrecht und individuelle Vorsorge, Tübingen 2009
  • Stiftung Warentest: Private Altersvorsorge, Berlin 2012
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