SoFFin - Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung
Die Arbeitsweise und die Leistungen des Fonds
Zu den Leistungen des Fonds für Finanzunternehmen gehören Garantien, Rekapitalisierung und Risikopositionen. So kann der Fonds Garantien für neu begebene Schuldtitel und (begründete) sonstige Verbindlichkeiten von Finanzunternehmen abgeben. Die Gewährung der Garantien setzt eine angemessene Eigenmittelausstattung des begünstigten Finanzunternehmens voraus. Dabei orientiert sich die Obergrenze für die Garantien an eben dieser Eigenmittelausstattung des Unternehmens, in die auch die verbundenen Unternehmen einbezogen werden. Alle Verbindlichkeiten dürfen eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten haben. Zur Finanzierung seiner gewährten Garantien erhebt der Fonds - neben einer Marge - einen individuellen Prozentsatz des garantierten Höchstbetrages. Dieser Höchstbetrag bildet das Ausfallrisiko ab. Die Bewertung der Garantien erfolgt durch verschiedene Ratinggesellschaften sowie durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Darüber hinaus bietet der Fonds als wesentliche Leistung die Rekapitalisierung an. Deren Ziel ist eine angemessene Ausstattung des Finanzunternehmens mit Eigenmitteln. Dazu können neu Aktien ausgegeben, stille Beteiligungen eingegangen oder sonstige Bestandteile der Eigenmittel übernommen werden. Der Fonds bekommt für seine Kapitaleinlagen eine marktgerechte Vergütung. Die Obergrenze für die Rekapitalisierung liegt pro Unternehmen, in das auch die verbundenen Unternehmen eingeschlossen sind, bei 10 Milliarden Euro. Zudem muss in diese Entscheidung der Lenkungsausschuss einbezogen werden. Der Fonds ist ermächtigt, über 2012 hinaus Eigenkapitalbeteiligungen halten und verkaufen zu dürfen. Schließlich wird er bemüht sein, erworbene Anteile, stille Beteiligungen und andere Rechte marktschonend zu veräußern, um angemessene Preise erzielen zu können.
Eine dritte zentrale Leistung des Fonds ist die Risikoübernahme. Er übernimmt dabei von den Finanzunternehmen Risikopositionen, zu denen zum Beispiel Forderungen und Wertpapiere gehören und die vor dem 13. Oktober 2008 erworben worden waren. Im Gegenzug und als positiver Ausgleich überträgt der Fonds den Finanzunternehmen gesicherte Schuldtitel des Bundes. Die Risikopositionen kann der Fonds bis zu ihrer Fälligkeit halten. Der Fonds berechnet für seine Risikoübernahmen eine Verzinsung. Diese muss für das übernommene Risiko angemessen sein und mindestens die Refinanzierungskosten des Fonds decken. Die Obergrenze für die Risikoübernahme pro Unternehmen, in das auch die verbundenen Unternehmen eingeschlossen sind, liegt bei 5 Milliarden Euro. Zudem muss in diese Entscheidung wiederum der Lenkungsausschuss einbezogen werden.
- Einleitung
- Der Interbankenmarkt
- Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
- Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt
- Die Organisationsstruktur der Finanzmarktstabilisierungsanstalt
- Der Leitungsausschuss der Finanzmarktstabilisierungsanstalt
- Antragstellung und Auflagen
- Die Aufgaben des Fonds
- Die Arbeitsweise und die Leistungen des Fonds
- Die Finanzierungsgrundlagen









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