Soziale Verhältnisse im alten Rom
Einleitung
Die Gründer Roms, die Latiner, lebten als Bauern und Hirten in Gehöften und dörflichen Siedlungen, die kaum Züge mittelmeerischer Stadtkultur aufwiesen; erst durch eine Epoche etruskischer Fremdherrschaft erlangten sie Anschluss an die Grundströmungen der damals bereits griechisch bestimmten Mittelmeerwelt.
Es war eine Gesellschaft fest gefügter patriarchalischer Großfamilien, die den Stammesverband bildeten. Im Frieden regelten die Familienoberhäupter selbstständig untereinander ihre Angelegenheiten. Der König war, wenn er nicht das militärische Stammesaufgebot kommandierte, auf die Rolle eines Oberpriesters beschränkt, der auch im "Rat der Sippenoberhäupter", dem "Senat", den Vorsitz führte. Diese "Senatsfamilien" waren der Geburtsadel des Stammes, sein Patriziat, und verfügten über Gefolgschaften.
Die ausschließlich agrarisch bestimmten Wirtschaftseinheiten waren relativ klein und wenig leistungsfähig. Sklaverei gab es, nur war die Zahl der Sklaven gering, da man zu arm war, um sich Sklaven in großer Zahl leisten zu können. Wie auch in den meisten griechischen Städten beseitigten Patrizier und Großgrundbesitzer um 510 v. Chr. das Königtum. Um diese Zeit bildete das Patriziat eine Schicht eng ineinander verzahnter und dabei heftig konkurrierender Geschlechter.
In den Familien herrschte das Familienoberhaupt als "pater familias" wie ein Monarch. Seine Stellung beruhte auf einem ungeschriebenen, aber festen, schon in früher Zeit zu hoher Vollkommenheit entwickelten Privat- und Familienrecht, "Vätersitte" (lat. "mos maiorum") genannt.
Zur "familia" gehörten nicht nur Blutsverwandte, Angeheiratete und die Sklaven, sondern auch eine größere Gefolgschaft kleiner, aber freier Leute aus Stadt und Land, die Klienten (= Schutzbefohlene). Sie waren mit ihrem Patron (= Schutzherr) persönlich und privatrechtlich eng auf Gegenseitigkeit verbunden; dies galt im Frieden und im Krieg, vor Gericht genauso wie in der Politik, wenn Wahlen stattfanden und der Patron sich bewarb. Klienten zu besitzen, war ein adeliges Vorrecht von höchster gesellschaftlicher und vor allem politischer Bedeutung durch viele Jahrhunderte hindurch.
So verfügten die Patrizier in Staat und Gesellschaft über die entscheidenden Kriterien: Eine lange Ahnenreihe verlieh den Adel und hob sie aus der Menge der Menschen ohne Stammbaum heraus, Reichtum an Grundbesitz und Vieh gab dem Geburtsadel eine materielle Basis und ermöglichte eine intensive Teilnahme an Politik und Staatsgeschäften. Nur Patrizier waren die Hüter und Interpreten des "mos maiorum"; sie vereinigten die Rollen des Gesetzgebers und Richters auf sich und beherrschten so die Justiz. Sie allein saßen im Senat und stellten die jährlich gewählten Oberbeamten. Patrizier besetzten die hohen Priesterstellen, ohne deren Amtswaltung bei Opfern und Orakeln auch politisch nichts ging; sie waren - in ihrer Machtfülle - die Erben der etruskischen Könige. Roms Gesellschaft war also scharf in zwei Teile geschieden: die Patrizier und die große Masse von Römern ohne Ahnenreihe und mit nur kleinerem oder gar keinem Grundbesitz - die Plebejer (von lat. "plebs" = das niedere Volk) - standen sich streng gesondert gegenüber; sogar Heiraten über diese soziale Schranke hinweg waren verboten.
- Einleitung
- Der "Zensus" bestimmt über die Macht
- Generalstreik der Plebs
- Die Ständekämpfe
- Senatsadel und Geldadel
- Die Plebs
- Sklaven und Freigelassene
- Die Kaiserzeit
- Der Niedergang
Bibliografie:
- Geza Alföldy: Römische Sozialgeschichte, Wiesbaden 1984
- J. Bleicken: Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches, 2 Bde. Paderborn 1978
- H. Schneider: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der römischen Kaiserzeit, Darmstadt 1981
- Ders.: Artikel Sozialstruktur (Rom). In: Der neue Pauly, Enzyklopädie der Antike, Bd. 11. Stuttgart, Weimar 2001.
- Wolfgang Will: Der römische Mob. Soziale Konflikte in der späten Republik, Darmstadt 1991









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