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THEMEN

Spiegel-Affäre

Das Strafverfahren

Die Spiegel-Redaktion blieb vier Wochen lang besetzt. Die Verhafteten wurden einer nach dem anderen entlassen. Conrad Ahlers kam nach 56 Tagen, Hans Schmelz nach 81 frei. Am längsten saß Rudolf Augstein. Er konnte erst nach 103 Tagen wieder das Gefängnis verlassen und war sichtlich abgemagert. In immer neuen Gutachten schmolzen die Verdachtsmomente gegen den Spiegel von Jahr zu Jahr deutlicher zusammen. Das Gerichtsverfahren entbehrte schließlich jeglicher Grundlage. Am 5. August 1966 zog das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich. Alle Beschuldigten wurden außer Verfolgung gesetzt. Dazu gehörte übrigens auch Hamburgs Innensenator Helmut Schmidt, dem Strauß gerne wegen der Bezichtigung als Landesverräter persönlich die politische Karriere zerstört hätte, der jedoch in der Bundestagswahl 1980 gegen den irritierenden Kanzlerkandidaten Strauß erneut als Bundeskanzler bestätigt wurde. Der Redakteur Conrad Ahlers wechselte später sogar selbst in die Politik. Er wurde 1966 stellvertretender Pressechef der Großen Koalition und 1969 - mit der ersten sozialliberalen Koalition - Regierungssprecher unter Willy Brandt. Schon zuvor waren bis 1966 alle Verfahren eingestellt worden, da der inkriminierte Artikel nur bereits anderweitig veröffentlichte Informationen enthalten hatte. Die Verfassungsbeschwerde des “Spiegel“, die dieser gegen die unbeschränkte Durchsuchung seiner Räume und die Beschlagnahme von Unterlagen gerichtet hatte, wurde denkbar knapp verworfen. Sie wurde mit vier gegen vier Richterstimmen vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

  1. Einleitung
  2. Das politische Umfeld
  3. Der beschuldigte Artikel
  4. Die Auslöser
  5. Der wahre Hintergrund
  6. Die Rolle von Strauß in der Spiegel-Affäre
  7. Das Strafverfahren
  8. Die Folgen
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