Textarten, -analyse
Aufsatz
Die Inhaltsangabe ist nur ein Teilbereich der Aufsatzlehre. AUFSATZ ist also sozusagen der Obergriff, unter dem auch die INHALTSANGABE fällt. Da kein spezieller Text genannt wurde, werden an dieser Stelle nur allgemeine Aussagen über den Aufbau einer Inhaltsangabe gegeben.
Die Inhaltsangabe gibt Gesehenes (Spielfilm), Gehörtes (Hörspiel) oder Gelesenes (Kurzgeschichte) in seinem wesentlichen Handlungszusammenhang inhaltlich wieder. Dabei kommt es darauf an, dem Leser das Wesentliche vom Inhalt so mitzuteilen, dass er auch ohne Kenntnis des Originals über den Inhalt Bescheid weiß.
Folgende Gesichtspunkte müssen bei einer Inhaltsangabe Berücksichtigung finden:
1. In der Einleitung soll immer erwähnt werden, um welche Textsorte es sich handelt, wer der Autor ist und wie der Titel lautet. Beispiel: In der Kurzgeschichte „Die rote Katze“ von Luise Rinser...
2. Eine Inhaltsangabe steht immer im Präsens (Gegenwart).
3. Die Darstellung muss kurz, sachlich, genau und eindeutig sein. Der Inhalt des Textes wird also nicht in allen Einzelheiten erzählt, sondern man beschränkt sich auf die wesentlichen Angaben zu Ort, Zeit, Personen und Handlung.
4. In einer Inhaltsangabe darf keine wörtliche Rede stehen. Auch die indirekte Rede sollte vermieden werden.
5. Die Inhaltsangabe muss sich von der Textvorlage lösen, man sollte sich also unbedingt darum bemühen, eigene Worte und Sätze zu finden, um den Sachverhalt darzustellen.









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