Umweltzonen und Feinstaubplaketten
Einleitung
Eine neue Verordnung ermöglicht seit 2008 die Kennzeichnung von städtischen Umweltzonen sowie von Fahrzeugen mit Feinstaubplaketten. Hintergrund der neuen Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung ist es, die Belastung mit Feinstaub zu reduzieren. Denn Feinstaub besteht aus feinen Partikeln, die einen Durchmesser von weniger als zehn Mikrometern, das bedeutet Tausendstel Millimeter, haben. Dieser Feinstaub entsteht beim Straßenverkehr durch Reifenabrieb, aufgewirbelten Staub und durch Abgase. Für übermäßige Abgase sind hauptsächlich die ungefilterten Dieselfahrzeuge verantwortlich. Die Gefahr, die vom Feinstaub ausgeht, besteht einmal darin, dass er mit bloßem Auge nicht sichtbar ist. Zum anderen können die Partikel vom Körper nicht gefiltert werden. Wenn sie bis in die Lungenbläschen vordringen, bestehen eventuelle gesundheitliche Folgen. So kann es zu Atemwegs-, Herz- und Kreislauferkrankungen kommen. Daher soll die neue Verordnung die Städte und Kommunen berechtigen, Umweltzonen einzurichten, um die Feinstaubbelastung zu verringern. Außerdem regelt die Verordnung, welche Fahrzeuge welche Feinstaubplakette erhalten. Die Plakette wird in Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß und von der Antriebsart (Otto- oder Diesel-Motor) zugeteilt. Dabei kommen die drei Farben rot, gelb und grün zum Einsatz.
- Einleitung
- Die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen
- Die Umweltzonen
- Die Feinstaubplaketten
- Die Zuteilung einer Feinstaubplakette
- Der Weg zur Feinstaubplakette
- Ausnahmegenehmigungen von der Kennzeichnungspflicht
Bibliografie:
- Stephan Cymutta: Der gebietsbezogene Immissionsschutz. Rechtsnatur und Bindungswirkung von Luftreinhalteplänen, Aachen 2007
- Robert Rädel: Die Feinstaub-Diskussion in Berlin und die Rolle der Hauptstadtpresse, München/Ravensburg 2007
- Adolf Rebler, Alfred Scheidler: Immissionsschutz im Straßenverkehr, Stuttgart/München 2009
Institution(en):
- UmweltbundesamtFachgebiet II 4.1 - Grundsatzfragen der Luftreinhaltung, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
- DEKRA e. V.Handwerkstrasse 15, 70565 Stuttgart(0711)7861-0info@dekra.com









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