Wie bekomme ich ein Pflegekind?
Allgemeines
Als Pflegekind gelten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die vorübergehend, tageweise oder dauerhaft zur Versorgung und Erziehung in einer fremden Familie aufgenommen werden. Dort sollen sie die Sicherheit und Zuwendung, das Verständnis und die Orientierungshilfen erhalten, die zur Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit notwendig sind. Dass die leiblichen Eltern dafür vorübergehend oder auf lange Frist nicht selber sorgen können, hat verschiedene Ursachen. Sie liegen meist stärker in einer schwierigen sozialen Lage begründet als in generell mangelnder elterlicher Kompetenz: Arbeitslosigkeit, materielle Not, Beziehungsstörungen, die Vielfachbelastung von Alleinerziehenden oder Suchtprobleme können etwa eine ohnehin labile familiäre Situation drastisch verschärfen. Wenden sich die betroffenen Eltern nicht selbst an eine zuständige Stelle, greift notfalls das Jugendamt ein, um das Recht des Kindes auf Erziehung und angemessene Betreuung sicherzustellen.
Grundsätzlich besteht kein Unterschied zwischen den Aufgaben von leiblichen Eltern und denen der Pflegeeltern. In der Realität sehen sich Pflegeeltern allerdings oft besonders hohen Anforderungen ausgesetzt: Die Situationen, aus denen heraus die Kinder zu ihnen gelangten, wirken nach; der Kontakt zu den leiblichen Eltern gestaltet sich schwieriger als erwartet; die Unsicherheit, ob das Kind langfristig bleibt oder - falls sich die Probleme dort lösen - wieder in die Herkunftsfamilie zurückkehren wird - all dies belastet die Pflegefamilien zusätzlich.
Aus der Perspektive des Kindes bedeutet die Aufnahme bei Pflegeeltern, Vertrauen zu bisher fremden Menschen aufzubauen. Die Kinder müssen sich in einer fremden Umgebung zurechtfinden und lernen, mit den Gefühlen für die bisherigen Bezugspersonen umzugehen - kurz: Sie müssen fortan mit zwei Familien leben. Nach heute gängigem Verständnis sollte die aufnehmende Familie nämlich keinen Ersatz für die Herkunftsfamilie darstellen, sondern vielmehr eine Ergänzung zu ihr bilden. Ein möglichst unbefangener Kontakt zwischen den ursprünglichen und den neuen Bezugspersonen hilft, das Kind vor Loyalitätskonflikten zu bewahren. Auch die früher oder später von Pflegekindern gestellte Frage nach der eigenen Herkunft muss dann nicht unbeantwortet bleiben. In der Praxis gestaltet sich diese Miteinander zweier Familien natürlich häufig schwierig und kann schwere innere Konflikte in dem betroffenen Kind auslösen.
Insgesamt gibt es noch immer zu wenige Ehepaare und Familien, die sich dazu bereit erklären, ein Pflegekind aufzunehmen. Kinderlose Ehepaare schrecken davor zurück, ein Kind auf Zeit aufzunehmen, dass sich ihnen nicht ganz zuwendet oder ihnen sogar genommen werden kann. Im Zweifelsfall entscheiden diese Paare sich lieber für eine Adoption. Oftmals entscheiden die Herkunftsfamilien bei der Auswahl der Pflegeeltern mit. Die Unterbringung von Pflegekindern außerhalb des traditionellen familiären Gefüges wie etwa in Wohngemeinschaften ist bislang selten; Alleinerziehende und unverheiratet Zusammenlebende finden inzwischen aber häufiger Berücksichtigung.
- Allgemeines
- Verschiedene Formen der Fremdbetreuung
- Rechtliche Aspekte
- Die ersten Schritte: Vorgehensweise für Interessierte
Bibliografie:
- Alice Ebel: Praxisbuch Pflegekind: Informationen und Tipps für Pflegeeltern und Fachkräfte, Idstein 2008
- Irmela Wiemann: Adoptiv- und Pflegekindern ein Zuhause geben: Informationen und Hilfen für Familien, Bonn 2009









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