Wie mache ich ein Testament?
Öffentliches Testament
Hierbei nimmt ein Notar den letzten Willen des Erblassers zu Protokoll und gibt das Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung. Das Aufsetzen eines öffentlichen Testaments kostet zwar Geld, dafür vermeidet man aber Formfehler. Natürlich kann man auch bei einem eigenhändigen Testament fachlichen Rat einholen.
- Warum ein Testament machen?
- Die gesetzliche Erbfolge
- Ehepartner
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Adoptivkinder
- Nichteheliche Kinder
- Stiefkinder
- "Einbenamte" Kinder
- Pflegekinder
- Konsequenzen aus der gesetzlichen Erbfolge
- Die "gewillkürte" Erbfolge
- Eigenhändiges Testament
- Öffentliches Testament
- Gemeinschaftliches Testament
- Wer kann ein Testament errichten?
- Erbvertrag
- Was kann ein Testament regeln?
- Enterbung und Pflichtteil









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