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Zivildienst

Zivildienst

Nach einer repräsentativen Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr in den Jahren 1995 und 1996 trägt die Bevölkerung die sicherheitspolitische Grundentscheidung zur Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht - und damit der Alternative: Dienst in den Streitkräften oder im Zivildienst - mehrheitlich mit oder toleriert sie noch. Für die meisten Befragten ist die gegenwärtige Personalstruktur der deutschen Streitkräfte auch ein Modell für die Zukunft: eine Mischung aus Wehrpflichtigen sowie Zeit- und Berufssoldaten. Nur 4,7 Prozent der Bürger wünschten in der Umfrage vom Spätherbst 1996 die völlige Abschaffung der Bundeswehr; lediglich 1,9 Prozent der 2500 Befragten hielten den Dienst in der Bundeswehr und den zivilen Ersatzdienst gleichermaßen für "unwichtig".

Wehrdienst und Zivildienst sind Leistungen, die von den Bürgern geschätzt werden und auf die sie offenbar nicht verzichten wollen, wobei der Zivildienst seit vielen Jahren höher bewertet wird als der Wehrdienst. Beide Leistungspakete sind aber nur mit der allgemeinen Wehrpflicht zu haben. Dieser Zusammenhang ist vielen heute stärker bewusst als früher.

Bild
Wappen der Bundeswehr

Die allgemeine Wehrpflicht ist in der Praxis zu einer allgemeinen Dienstpflicht für Männer geworden. Sie sichert auf diese Weise nicht nur den Personalbedarf bei den Streitkräften, sondern darüber hinaus ein breites Spektrum gesellschaftspolitisch wertvoller und wichtiger sozialer Dienste. Der Zivildienst stabilisiert indirekt die allgemeine Wehrpflicht. Deshalb gibt es in der Öffentlichkeit gegen die Wehrpflicht kaum eine spürbare Opposition. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied im Januar 2000, dass die Streitkräfte Frauen nicht versperrt bleiben dürfen. Seit 2001 können sie freiwillig nun auch den Dienst an der Waffe leisten.

Der Zivildienst soll vorrangig im sozialen Bereich abgeleistet werden. Es gibt aber auch noch andere Tätigkeiten, wie z. B. Umweltschutz, Landschaftspflege und Ähnliches. Folgende Haupttätigkeitsbereiche im Zivildienst gibt es:

  • Pflege- und Betreuungsdienste,
  • handwerkliche Tätigkeiten,
  • gärtnerische und landwirtschaftliche Tätigkeiten,
  • kaufmännische und Verwaltungstätigkeiten,
  • Versorgungstätigkeiten, Tätigkeiten im Umweltschutz,
  • Kraftfahrdienste,
  • Tätigkeiten im Krankentransport und Rettungswesen,
  • individuelle Betreuung Behinderter und Kranker,
  • individuelle Schwerstbehindertenbetreuung.

Man kann in folgenden Einrichtungen den Zivildienst antreten: Krankenhäuser, Pflege- und Kurheime, Alten- und Altenpflegeheime, Essen auf Rädern, offene Altenhilfe, Kinder- und Jugendheime, Jugendherbergen, Kindergärten, Heime, Werk- und Tagesstätten für Körperbehinderte und Geistigbehinderte, Behindertentransport, offene Behindertenhilfe, Sonderschulen, Rettungswachen, Rettungsdienste, Feuerwehr, Heimvolkshochschulen, Familienbildungsstätten, Kirchengemeinden, kirchliche Verbände, kirchliche Jugendeinrichtungen, Umweltschutz, Mobile Soziale Hilfsdienste, Technisches Hilfswerk, Drogen- und sonstige Beratungsstellen, Frauen- und Männerheime, Erholungseinrichtungen, Nichtsesshaftenhilfe, Obdachlosenhilfe, Sozialstationen, Rehabilitationseinrichtungen, Geschäftsstellen von Verbänden.

Circa 80 Prozent der Zivildienstplätze werden getragen von:

  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband,
  • Bild
    Firmen-Logo - Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Diakonisches Werk,
  • Bild
    Firmen-Logo- Caritas
  • Deutscher Caritasverband,
  • Deutsches Rotes Kreuz,
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft,
  • Bild
    Firmen-Logo- Arbeiterwohlfahrt
  • Arbeiterwohlfahrt.

Neben diesen Einrichtungen gibt es noch eine Vielzahl von kleinen Institutionen und Organisationen, bei denen der Zivildienst abgeleistet werden kann. Was die Gesamtmenge eines männlichen Geburtsjahrgangs betrifft, so leisten weniger als 20 Prozent den Dienst in der Bundeswehr, rund 21 Prozent leisten heute den Zivildienst in den fast 40 000 anerkannten Beschäftigungsdienststellen; rund 3 Prozent leisten Dienst im so genannten externen Bedarf (Bundesgrenzschutz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz); rund 50 Prozent gelten als nicht wehrdienstfähig, weitere 5 Prozent sind Wehrdienstausnahmen (Dritte-Söhne-Regelung, Theologiestudenten, Erhaltung des eigenen Betriebs); 1 Prozent kann weder erfasst noch gemustert werden.

Die allgemeine Wehrpflicht hat sich mit der Möglichkeit, den Dienst in der Bundeswehr zu verweigern, in den über 50 Jahren seit ihrer Wiedereinführung 1956/57 zu einem System entwickelt, das in dieser spezifischen Ausprägung nirgendwo sonst zu finden ist. Niemand hat das allerdings so geplant oder gesteuert. Es ist unbeabsichtigtes Resultat einer Entwicklung, die im Jahr 1949 ihren Anfang nahm, als die Bundesrepublik Deutschland als erster Staat der Welt dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung verfassungsrechtlichen Rang verlieh.

  1. Zivildienst
  2. Geschichte
  3. Materielle Lage

Bibliografie:

  • Jörn Fischer, Oliver Gräf: Zivi weltweit. Internationale Alternativen zum Zivildienst, 4. Auflage, Freiburg 2008
  • Marcel Klemm: Handbuch Zivildienst - Alles für den angehenden Zivi: Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst, alternative Dienste und 1000 Tipps, Freiburg 2007
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