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Ungewollte Einwahl über 0190-Dialer

Rechtsgrundlagen: Telekommunikationsgesetz (TKG), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Marc Fritzler

Verbraucherrechte

So genannte 0190-Dialer haben in der Vergangenheit viele Verbraucher verärgert. Diese Einwahlprogramme bauen eine Internetverbindung über eine kostenpflichtige 0190-Nummer auf. Ursprünglich als einfaches Abrechnungsverfahren für Dienstleistungen via Telefon, Fax oder Internet gedacht, häuften sich die Fälle, in denen unseriöse Anbieter Dialer einsetzten, die horrende Gebühren für die Einwahl oder Verbindung berechneten: Ende Februar 2002 berichteten die Medien über einen Dialer, der sich mit 900 Euro pro Einwahl auf der Rechnung bemerkbar machte.

Als Reaktion auf solche Fälle wurde im August 2003 das Gesetz gegen den Missbrauch von 0190- und 0900-Nummern verabschiedet, das die Rechte der Verbraucher stärkt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erteilt seitdem innerhalb von zehn Tagen Auskunft, wer über eine bestimmte Rufnummer Dienstleistungen anbietet. Besonders wichtig für die Verbraucher: Die Gebühren für 0190- und 0900-Rufnummern wurden auf 30 Euro pro Einwahl sowie zwei Euro pro Minute begrenzt.

Hält sich ein Betreiber nicht an diese Regeln, muss er mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro rechnen. Und: Wird eine Nummer rechtswidrig genutzt, kann die Regulierungsbehörde sie abklemmen.

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