Die Lage
Das Gesundheitswesen ist an seine finanziellen Grenzen gestoßen. Die Beitragssätze für die gesetzlichen Krankenkassen sind trotz vieler Kostendämpfungsgesetze in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Lag der durchschnittliche Beitragssatz 1971 noch bei 8,2 % des Bruttolohns und zu Beginn der 90er Jahre bei 12,3 %, so ist er im Jahr 2003 auf 14,4 % gestiegen. Gleichzeitig erhöhten sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen von 97,6 Mrd. Euro auf inzwischen mehr als 142 Mrd. Euro. Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen lag 2002 fast 3 Mrd. Euro höher als erwartet, zudem wurden die gesetzlich verankerten Finanzreserven um ebenfalls 3 Mrd. Euro unterschritten. Gründe für die Kostenexplosion sind neben den hohen Verwaltungskosten der Kassen und der gestiegenen Lebenserwartung der Menschen, die eine längere und intensivere medizinische Betreuung nach sich zieht, insbesondere die Aufwendungen für Volkskrankheiten (Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sowie für Medikamente: Jeder fünfte von den Kassen ausgegebene Euro wird für Arznei- und Heilmittel verwendet.
So funktioniert es bisher
Das deutsche Gesundheitssystem ist aufgeteilt in gesetzliche und private Krankenkassen. Alle Personen, die monatlich weniger als 3850 Euro (sog. Versicherungspflichtgrenze; ab 1.1.2004: 3862,50 Euro) verdienen, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Über diesem Einkommen kann man auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Zudem hat man - ebenso wie Selbstständige - die Möglichkeit, zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln. Beamte haben eine eigene Krankenversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse werden erhoben bis zur sog. Beitragsbemessungsgrenze von 3450 Euro (ab 1.1.2004: 3487,50 Euro). Alle Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, gehen nicht in die Beitragsbemessung ein. Der Beitrag berechnet sich nach dem Bruttolohn und wird zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht. Durch die ständig steigenden Beiträge erhöhen sich daher zwangsläufig die Lohnnebenkosten der Unternehmen, was ein Grund für Rezession und hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland ist. Die laufenden Kosten im Jahr 2003 sollten durch das sog. Vorschaltgesetz gemindert werden (u.a. Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Verbot von Beitragserhöhungen durch die gesetzlichen Krankenkassen, Einfrieren der Verwaltungskosten der Kassen auf dem Stand von 2002).
Konzepte
Um die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen, gibt es mehrere
Ansätze - einen grundsätzlichen Systemwechsel oder eine Reform
des bestehenden Systems. Geundheitsreform: Durch den zwischen Koalition und
Opposition ausgehandelten und im September/Oktober 2003 verabschiedeten Reformkompromiss
sollen die gesetzlichen Krankenkassen bis 2007 um 23 Mrd. Euro entlastet werden,
der durchschnittliche Beitragssatz soll auf 13 % sinken.
Die wichtigsten Beschlüsse im Einzelnen
- Wegfall von Leistungen (z.B. künstliche Befruchtung, Sterbegeld, Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung)
- Versicherungsfremde Leistungen werden teilweise steuerfinanziert (Haushaltshilfe, Mutterschaftsgeld, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes)
- Zuzahlungen bei allen Leistungen von 10 % (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro)
- Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal bei ambulanter und zahnärztlicher Behandlung, zu zahlen an den erstbehandelnden Arzt
- Nicht rezeptpflichtige Medikamente muss der Versicherte selbst bezahlen
- Das Krankenhaustagegeld wird auf 10 Euro angehoben und muss maximal 28 Tage im Jahr gezahlt werden
- Krankenkassen können Bonusleistungen für Versicherte gewähren, die stets zunächst zum Hausarzt gehen und Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen
- Brillen und Sehhilfen werden nur noch bis zum 18. Lebensjahr und für stark Sehbehinderte bezahlt
- Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz ab 2005; Zahnersatz muss zusätzlich (bei privaten oder gesetzlichen Kassen) versichert werden
- Für Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen von pflichtversicherten Rentnern wird der volle Kassenbeitrag erhoben
- Arbeitgeber zahlen beim Krankengeld ab 2006 einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5%
Systemwechsel
Als Modell eines Systemwechsels werden die sog. Kopfpauschale, die von Einkommen und Alter unabhängig ist, oder die Bürgerversicherung, in die auch Beamte und Selbstständige einzahlen, diskutiert. Die Beitragsbemessungsgrenze in einer solchen Bürgerversicherung soll auf 5100 Euro angehoben werden, zudem sollen alle Einkommensarten bis hin zu Unternehmensgewinnen und Zinserträgen berücksichtigt werden. Bei der Kopfpauschale (nach Vorschlägen der oppositionellen Herzog-Kommission etwa 260 Euro im Monat) soll der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung dauerhaft festgelegt und als Nettolohn dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Konjunkturkrisen würden so zu keiner Erhöhung der Beitragssätze führen.









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