Firma
[lateinisch] Name des Kaufmanns im Handelsverkehr. Der Einzelkaufmann führt eine → Personenfirma unter Angabe des Familien- und mindestens eines ausgeschriebenen Vornamens (Einzelfirma), Gesellschaften führen teilweise Personen- (z. B. OHG, KG), teilweise Sachfirmen nach dem Gegenstand des Unternehmens (z. B. AG, GmbH) oder verbinden beide Elemente miteinander (gemischte Firma, z. B. „Sägewerk Hans Meier GmbH“). Die Firma muss ins → Handelsregister eingetragen werden (§§ 17 ff. HGB). - Das österreichische Firmenrecht ist dem deutschen Recht sehr ähnlich (§ 37 HGB und § 43 ABGB). - In der Schweiz wird die Firma durch das Bundesgesetz vom 6. 10. 1923 geschützt. © Wissen Media Verlag
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