Römisches Reich

lateinisch Imperium Romanum

das im Altertum von Rom aus beherrschte Territorium, das zur Zeit seiner größten Ausdehnung im 2. Jahrhundert n. Chr. den gesamten Mittelmeerraum und angrenzende Länder vom Atlantik bis zum Persischen Golf und von Schottland bis zur Sahara umfasste (mit ca. 50-60 Mio. Einwohner).

Als einziges antikes Reich wurde das Römische Reich von einem Stadtstaat mit republikanischer Verfassung begründet und mit den Mitteln einer städtischen Verwaltung (50-60 Amtsträger) dauerhaft organisiert, während alle anderen Territorialreiche von Monarchen aufgebaut und beherrscht wurden. Selbst in den drei ersten Jahrhunderten der Kaiserzeit lebte die in der Republik entwickelte Organisationsstruktur, nun unter Aufsicht des Kaisers und mit einer Erhöhung der Beamtenstellen auf ca. 200, im Wesentlichen unverändert fort; erst in der Spätantike (seit ca. 300 n. Chr.) führte die Notwendigkeit, alle Ressourcen zur Erhaltung des Reiches z. T. auch mit Zwangsmitteln auszuschöpfen, zu einer sprunghaften Erweiterung des Verwaltungsapparats, der dann auf eine Stärke von bis zu 30 000 Funktionären in stark abgestuften Hierarchien anwuchs. Das Römische Reich prägte entscheidend die Entwicklung des Abendlandes in gesellschaftlicher, kultureller, politischer und religiöser Hinsicht.

Aufstieg und Entwicklung der verfassungsrechtlichen Ordnung (8.-3. Jahrhundert v. Chr.):

Etrusker: Reichsausdehnung im 6. Jh. v. Chr.
Bis in das 7. Jahrhundert v. Chr. war Rom, dessen Gründung von der sagendurchwobenen römischen Tradition auf Romulus im Jahr 753 v. Chr. zurückgeführt wird, eine von vielen Siedlungen in Latium, mit einem politischen Zentrum in der Forumssenke und geführt von Königen mit primär sakralen Aufgaben. Den ersten vier sagenhaften latinischen Königen (753-616: Romulus, Numa Pompilius, Tullus Hostilius, Ancus Marcius) folgten drei etruskische (616-510: Tarquinius Priscus, Servius Tullius, Tarquinius Superbus), deren Wirken eine gewisse Historizität zuzusprechen ist.

Die Vertreibung des letzten Königs Tarquinius Superbus (traditionell 510 v. Chr.) führte innenpolitisch zu einem Vakuum und außenpolitisch zu stärkerer Bedrohung durch die Latiner und die in die fruchtbare latinische Ebene drängenden Bergvölker v. a. der Volsker und Äquer. Während es Rom gelang, zu einem Ausgleich mit den Latinern zu kommen (Vertrag von 493 v. Chr., foedus Cassianum), um die Gefahr von außen gemeinsam abzufangen, dauerte der Aufbau einer neuen politischen und gesellschaftlichen Organisation im Innern mehrere Generationen.

Gegen den Anspruch der Patrizier auf ein allgemeines Führungsmonopol wählte sich die Plebs 494 v. Chr. Volkstribunen als Wortführer und erreichte im sog. „Ständekampf“ Schutz vor patrizischer Rechtswillkür (450 v. Chr.; Zwölftafelgesetz), politische Beteiligung durch die Zulassung von Plebejern in das höchste zivile und militärische Führungsamt, das Konsulat (367/366 v. Chr., Licinisch-Sextische Gesetze), sakrale Angleichung durch Zulassung zu den höchsten Priesterstellen (300 v. Chr., Lex Ogulnia) und schließlich 287 v. Chr. (Lex Hortensia) die Gleichstellung der Beschlüsse der Plebs (plebiscita) mit denen der Gesamtvolksversammlung (leges). In der so entstandenen politischen Ordnung standen drei Institutionen (Senat, Magistratur, Volksversammlung) nebeneinander, deren abgewogenes Zusammenspiel nicht auf rechtlichen Regelungen, sondern auf Konsens und Brauch (mos maiorum) ruhte.

Der Senat, ursprünglich ein ausschließlich von Patriziern besetztes Gremium, war mit der Einbeziehung der Plebejer in die Staatsführung zu einem kollektiven Organ der neuen, aus Patriziern und Plebejern gebildeten Oberschicht (Nobilität) geworden. Wegen des hohen sozialen Ansehens und der politischen bzw. militärischen Erfahrung seiner ca. 300 Mitglieder auf Lebenszeit bestimmte der Senat faktisch die Politik, obgleich er nur beratende Funktionen ausübte und keine Gesetze geben konnte; seine Empfehlungen wurden aber von den Magistraten als bindend betrachtet und von der Volksversammlung regelmäßig bestätigt.

An der Spitze der Magistrate standen zwei jährlich gewählte Konsuln mit voller ziviler und militärischer Gewalt (imperium), seit 366 v. Chr. unterstützt von einem ebenfalls mit imperium ausgestatteten Prätor (seit 241 v. Chr. einem zweiten; seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. schrittweise vermehrt); ihnen war die Rechtspflege in Rom unterstellt, sie konnten aber wie die Konsuln militärische Funktionen übernehmen. Die städtische Verwaltung lag in den Händen von je zwei plebejischen und patrizischen Ädilen mit beschränkten rechtlichen Kompetenzen bei der Sicherung der Ordnung und der Versorgung der städtischen Bevölkerung (Marktaufsicht, polizeiliche Aufgaben). Als Finanzbeamte wirkten die Quästoren sowohl in Rom als auch im Feld als Kassenbeamte der Feldherrn. Seit 443 v. Chr. ordnete ein Zensor die Bevölkerung nach Vermögen in die Klasse der Ritter und fünf weitere Klassen ein; die Gliederung in insgesamt 193 Zenturien bildete die Grundlage für die Aufstellung des Heeres, die Besteuerung und die politischen Willensbildung in den Zenturiatskomitien. Die zehn Volkstribunen blieben als Relikte des Ständekampfes und traditionelle Symbole der Bürgerfreiheit ohne speziellen Amtsbereich weiter bestehen und erhielten als Leiter der ebenfalls weiter bestehenden Plebsversammlung wichtige Funktionen im Gesetzgebungsverfahren. Lediglich für Notzeiten und spezielle (auch sakrale) Aufgaben war das außerordentliche Amt des Diktators mit unbeschränkten Vollmachten vorgesehen, das jedoch höchstens sechs Monate und mit einem beigeordneten „Reiterführer“ (Magister equitum) bekleidet werden durfte.

Formal lag die Staatsgewalt beim Volk, das allein bindende Beschlüsse fassen konnte, und zwar im Innenbereich (Gesetze, Plebiszite) sowohl in der Gesamtvolksversammlung der Zenturiatskomitien, die nach Vermögen in 193 Stimmkörper gegliedert waren, als auch in der nur von Plebejern besuchten Teilvolksversammlung (concilia plebis), die nach Wohnsitz in den Tribus aus 35 Stimmkörpern bestand; für den Außenbereich (z. B. Kriegserklärungen, Friedenschlüsse) waren nur die Zenturiatskomitien zuständig.

Parallel zum Ausgleich der Stände und der Entwicklung der Verfassung der Republik war Rom zur führenden Macht in Italien aufgestiegen. Mit der Eroberung der südetruskischen Stadt Veji 396 v. Chr. hatte Rom sein Staatsgebiet auf fast 1500 km² verdoppelt und konnte trotz der schweren Niederlage gegen die Gallier an der Allia (18. 7. 387 v. Chr.) seine Stellung gegen Volsker, Herniker u. latinische Städte wie Praeneste (Palestrina) und Tibur (Tivoli) weiter festigen und schließlich im Krieg gegen die Latiner (340-338 v. Chr.) die volle Herrschaft in Latium gewinnen. Die Bedrohung Kampaniens durch die Samniten und ein Hilferuf der Kampaner an Rom führten zu den Samnitenkriegen, die Rom trotz schwerer Rückschläge den Besitz Kampaniens (2. Samnitenkrieg, 326-304 v. Chr.) brachten; nach dem 3. Samnitenkrieg (298-290 v. Chr.) gegen eine Koalition der Samniten, Lukaner, Sabiner, Umbrer, Etrusker und Kelten kontrollierte Rom Mittelitalien. Kurz darauf wurden im Norden die kelt. Senonen in der Emilia (285-282 v. Chr.) besiegt; im Süden wurde nach dem verlustreichen Krieg gegen Pyrrhos (280-275 v. Chr.) das mit ihm verbündete Tarent als letzte bedeutende griechische Stadt Italiens dem römischen Herrschaftsbereich eingegliedert (272 v. Chr.). Rom herrschte nun über Italien südlich der Linie Pisa-Rimini ohne militärische Besetzung der Unterworfenen auf der Grundlage eines differenzierten Systems von Bündnissen und Verträgen (sog. Bundesgenossensystem); die italischen Gemeinden behielten in der Regel ihre Selbstverwaltung und zahlten keine regelmäßigen Tribute, mussten aber Soldaten für die Kriege Roms stellen, wodurch sich das römische Heer mehr als verdoppelte.

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10 Kommentare

guad

man hat alle wichtigen Informationen 8)

ok

der text ist nicht schlecht könnte aber einfacher geschrieben sein

naja

ein bischien zu viel

nicht schlecht

der text ist nicht so uferlos wie so manch anderer (wikkipedia)

Danke

hat mir sehr für meine Latein hausaufgaben geholfen so übersichtlich und so weiter danke ;D -_-

Meine meinung

Ich finde das der text ganz gut ist nur man könnte es ausführlicher für kinder machen

gut.

also ich finde man kann viel und sehr gut aus diesem Text lernen und verstehen, aber ich finde wenn es sich zum beispiel kinder angucken um es zum lernen nehmen versteht es sich bestimmt nicht so.. aber ich finde es gut.

Kurze Beurteilung

Ich finde der Text über das römische Reich ist sehr gut geschrieben.
Allesdings hätte es mich erfreut, wenn der Verfasser nicht so atark auf die Kriege der römer eingeganen wäre, sondern auch auf die Handelsweg und der gesamte globale Netzwerk. Denn das hat sich neben dem römischen Reich auch immer stärker verbreitet und ist größer geworden.
Allem in allem ist der Text aber sehr aufschlussreich.

die geschichte über romulus und remus

romulus und remus waren zweibrüder und wurden außgesetzt von den vater mars sie haten glück weil eine wölfin die beiden gesäugt hate als sie groß wurden beschloßen sie eine stadt zu gründen.die stadt rom.am ende hate remus die stadt missbraucht und romulus tötete in.

Beurteilung des vorliegenden Textes

Insgesamt ist der Text sehr gut gelungen. Jedoch solltest du mehr beweise einbringen, sodass der Text glaubwürdig erscheint. Das Bild von Okatvian (Augustus) ist diesem Abschnitt unpassend. Insgesamt sehr übersichtlich und gut gelungen.
Crassus

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