Immobilien
[lateinisch] Liegenschaften unbewegliche Sachen; im Recht Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Bergwerkseigentum). Die Übertragung des Eigentums an Immobilien und die Belastung von Immobilien bedarf der Eintragung in das Grundbuch. © Wissen Media Verlag
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