Autokennzeichen Deutschlands
Lexikon:Autokennzeichen Das Autokennzeichen, auch Kraftfahrzeugkennzeichen, wird nach § 1 der Straßenverkehrsordnung und § 18 der Straßenverkehrszulassungsordnung bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs erteilt. Es enthält das Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und die Erkennungsnummer, unter der das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle eingetragen ist. Das Unterscheidungszeichen besteht aus einem bis drei Buchstaben, die Erkennungsnummer aus Buchstaben und Zahlen.
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