Mobilfunk

Funkverkehr, an dem mobile Funkgeräte beteiligt sind.

Die Entwicklung des Mobilfunks auf Land begann 1926 mit einem Zugtelefondienst der deutschen Reichsbahn und Reichspost zwischen Hamburg und Berlin. Ab 1958 wurde im Frequenzbereich 156-174 MHz ein öffentlicher handvermittelter Autotelefondienst angeboten (A-Netz), 1972 folgte das vollautomatische B-Netz (146-156 MHz), das bis Ende 1994 in Betrieb war. 1986 wurde das analoge zellulare C-Netz in Betrieb genommen (450 MHz), bei dem der mittels Mobiltelefon angeschlossene Teilnehmer erstmals landesweit unter einer einheitlichen Rufnummer erreichbar war. Neben Sprache können über das C-Netz auch Bilder/Grafiken (per → Telefax-Gerät) oder Daten übertragen werden.

Für die Inbetriebnahme eines Mobiltelefons (entweder als fest in einem Fahrzeug installiertes Autotelefon oder als tragbares, mit → Akkumulator ausgerüstetes Handy ausgeführt) ist eine SIM-Karte notwendig, eine Chipkarte zur Identifizierung des Mobilfunkteilnehmers, auf der Teilnehmerdaten wie Funktelefonnummer, PIN und PUK gespeichert sind und über die auch die Gebührenabrechnung gesteuert wird.

Charakteristisch für alle zellularen Mobilfunksysteme ist, dass sich intelligente ortsfeste Funkstellen (base stations) auf Funkvermittlungsstellen abstützen, die in das Festtelefonnetz einbezogen sind. Wegen der unterschiedlichen zellularen Mobilfunksysteme in Europa wurde 1982 von der CEPT (Konferenz der Europäischen Post- und Telekommunikationsorganisationen) die Bildung der Projektgruppe GSM (Global System for Mobile Telecommunications) beschlossen, mit dem Ziel, ein neues gemeinsames Mobilfunksystem im 900-MHz-Bereich zu entwickeln. Diese Aufgabe führte das 1988 geschaffene Europäische Telekommunikations-Standardisierungs-Institut (ETSI) bis 1991 erfolgreich zu Ende.

In Deutschland werden u. a. die GSM-Netze D1 und D2 betrieben. Gegenüber dem C-Netz haben die D-Netze folgende Vorteile: grenzüberschreitende Einsetzbarkeit, effizientere Frequenzausnutzung, höhere Teilnehmerkapazitäten, Abhörsicherheit durch digitale Verschlüsselung, Kompatibilität zum → ISDN. Während der GSM-Standard im europäischen 900-MHz-Bereich (890-915 und 935-960 MHz) für die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtend ist, wird er auch unter der Bezeichnung Digital Communication System (DCS 1800) im Bereich 1710-1880 MHz lizensiert, in Deutschland z. B. als E-Plus- und E2-Netz. In den USA gibt es GSM-Netze unter der Bezeichnung PCS 1900 (Personal Communication System), weil dort der 900/1800 MHz-Bereich anderweitig belegt ist. Der neue Mobilfunkstandard → UMTS, der in Deutschland ab 2002 stufenweise eingeführt wurde, weist im Vergleich zum GSM-Standard wesentlich höhere Übertragungsraten auf und ermöglicht u. a. die Nutzung multimedialer Inhalte per Handy. In den deutschen Mobilfunknetzen verzeichnete die Bundesnetzagentur 2006 rund 82 Mio. Teilnehmer bzw. Vertragsverhältnisse.

Spezielle → Funkrufdienste, wie z. B. Scall, bieten die Möglichkeit, dass der Kunde keine feste monatliche Grundgebühr mehr leisten muss; die Gebühr für die einzelnen Funkrufe geht jeweils zu Lasten des anrufenden Teilnehmers. Auf See sowie in dünn besiedelten Regionen der Erde ergänzt der Satellitenmobilfunk die terrestrischen Mobilfunksysteme.

Neben den öffentlichen Mobilfunkdiensten gibt es noch die privaten Funknetze beschränkter Reichweite des Betriebs-Sprechfunks (z. B. Taxen, Industrie, Handel) und die Funknetze der für die Sicherheit zuständigen Behörden und Organisationen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus). Um die knappen Funkfrequenzen besser auszunutzen, wurden Funknetze entwickelt, die von mehreren Teilnehmern benutzt werden können (Bündelfunk).

Auch zum Mobilfunk gehört seit etwa 100 Jahren der terrestrische Seefunkdienst. Zur Verbesserung der Übertragungsqualität und der Schiffssicherheit wird der Seefunkdienst zunehmend über das globale Satellitensystem Inmarsat abgewickelt. Weitere Funkdienste sind u. a. der Flugfunkdienst zur Sicherung des Luftverkehrs, der Ortungs- und Navigationsfunk zur Schiffs- und Flugnavigation sowie der → Amateurfunk (→ CB-Funk).

Die Schnurlostelefone werden wegen ihrer bewusst begrenzten Reichweite und Mobilität (ca. 200 m im Freien, in Gebäuden weniger) nicht zum eigentlichen Mobilfunk gezählt. Bei ihnen handelt es sich um genehmigungspflichtige Endeinrichtungen für das öffentliche Fernsprechnetz.

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