9. Februar 2010, 09:09 Uhr

Karlsruhe treibt Regierung zur Eile

Die Bezüge der 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland müssen neu berechnet werden. Nach Ansicht der Richter ist die geltende Erhebungsmethode rechtswidrig. Bis Ende 2010 muss die Regierung handeln - wenig Zeit, doch Arbeitsministerin von der Leyen will sich sputen.

Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. "Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht. Die einschlägigen Regelungen des Hartz-IV-Gesetzes sind daher verfassungswidrig", sagte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Der Gesetzgeber erhielt für die Neuregelung bis zum 31. Dezember Zeit. Bis dahin bleibt das geltende Recht in Kraft. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) versprach in Karlsruhe, die zeitliche Vorgabe einzuhalten. Der Gesetzgeber stehe damit unter ungeheurem Zeitdruck, sagte sie. Das Gericht habe selbst darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 erst im Herbst vorlägen. Die CDU-Politikerin beauftragte eine Expertengruppe, die sich mit den Folgen des Urteils beschäftigen soll.

Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen oder für Besuche getrennt lebender Mütter und Väter bei ihren Kindern. Damit drohen dem ohnehin hoch verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für die Grundsicherung.

Die Berechnung der Regelsätze sei nicht transparent genug, monierten die Richter. "Die Festsetzungen der Leistungen müssen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren tragfähig zu rechtfertigen sein", sagte Papier. Zur Höhe der Regelsätze äußerte sich das Gericht nicht. Die geltenden Beträge seien zur Sicherung des Existenzminimums nicht offenkundig zu niedrig, sagte Papier. Damit können die Bezieher der Grundsicherung nicht automatisch auf mehr Geld hoffen.

Nach Auffassung der Richter durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums" feste Regelsätze einführen. Aber deren Berechnung sei nicht korrekt gewesen. Sie müsse sich nach einem transparenten und sachgerechten Verfahren am tatsächlichen Bedarf orientieren. Besonders die Kindersätze kritisierten die Verfassungsrichter.

Die Ermittlung eines spezifischen Bedarfs für Kinder und Jugendliche sei unterlassen worden. Auch blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Hefte, Taschenrechner und ähnlichem unberücksichtigt. "Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen", bemängelte das Gericht.

Bisher werden die Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Beziehern rein prozentual von dem alleinstehender Erwachsener abgeleitet. Die Kläger - drei Familien, die von der Unterstützung leben - und auch die gerichtlichen Vorinstanzen kritisierten, dass für Kinder kein spezifischer Bedarf errechnet wird, obwohl diese häufiger neue Kleidung brauchen und für sie auch Bildungsausgaben anfallen.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Daneben übernimmt der Staat Heiz- und Mietkosten sowie die Beiträge für die Sozialversicherung. Die Leistungen für Kinder sind gestaffelt: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent des Regelsatzes (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), von 14 bis 18 Jahren 80 Prozent (287 Euro). 1,7 Millionen Kinder und Jugendlichen leben von Hartz IV.

Ein kinderspezifischer Bedarf werde bei dieser pauschalen Festsetzung nicht ermittelt, bemängelten die Verfassungsrichter. Die Ableitung der Kindersätze von dem Bedarf eines Erwachsenen sei keine vertretbare Methode zur Bestimmung des Existenzminimums.

Die Bundesregierung hatte das Urteil mit Spannung erwartet. Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) sprach von einem bahnbrechenden Richterspruch. "Heute ist die Bildung der Kinder der große Sieger", sagte sie und versprach trotz der knappen Zeit eine Neuberechnung bis zum Jahresende.

Die Politik könne nach der Entscheidung aber nicht mehr darüber diskutieren, ob sie das zahlen wolle, sondern nur noch, wie sie das bezahlen könne. Ob dies Mehrkosten bedeute, ließ von der Leyen offen.

Für Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dürfte dagegen die Finanzierung im Vordergrund stehen. Eine Anhebung kostet Milliarden und vergrößert das Loch im Bundeshaushalt.

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