29. Juli 2010, 04:00 Uhr

Karlsruhe soll auch Asylleistungen prüfen

Das Urteil der Verfassungsrichter zur Höhe der Leistungen für Langzeitarbeitslose hat ein Nachspiel: Weil auch die Zahlungen an Asylbewerber auf bloßen Schätzungen beruhten, hält sie das NRW-Landessozialgericht für verfassungswidrig.

Die Leistungen für die Asylbewerber in Deutschland sind möglicherweise verfassungswidrig. Davon gehen die Richter des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen aus. Sie werden beim Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob der Regelsatz von rund 224 Euro grundgesetzkonform ist.

Die Höhe dieser Leistung sei "ins Blaue hinein" geschätzt worden und widerspreche damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar zu Hartz IV, erklärten die Essener Richter. Beim Bundesarbeitsministerium würden die Asylbewerberleistungen bereits parallel zum Hartz-IV-Regelsatz für Kinder geprüft, erklärte ein Sprecher. "Ob und welche Anpassungen es gibt, ist noch offen", hieß es weiter. Unklar sei auch, ob es in dieser Frage bereits 2010 ein Ergebnis gebe.

Karlsruhe hatte im Februar vor allem die Berechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Kinder moniert, die prozentual weniger Geld bekommen als Erwachsene. Parallel dazu ergibt sich aus dem Urteil aber ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Seitdem gibt es immer wieder Debatten darüber, inwieweit Sozialleistungen richtig berechnet und ausreichend sind.

Länder bestimmen Leistung

Bei den Asylbewerberleistungen ist die Diskrepanz offensichtlich: Die rund 128.000 Asylbewerber erhalten jeweils monatlich rund 184 Euro in Form von Sachleistungen, Warengutscheinen oder Geld sowie ein Taschengeld in Höhe von rund 41 Euro. Wie die Leistungen an die Asylsuchenden ausgegeben werden, ist dabei je nach Bundesland unterschiedlich. Die Höhe des Regelsatzes wurde 1993 festgelegt - und seitdem nie angehoben. Hartz-IV-Empfänger erhalten derzeit 359 Euro im Monat.

Auslöser für das Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen war eine Klage eines Irakers, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt und neben Unterkunft, Heizung und Hausrat 224,97 Euro im Monat erhielt. Bei einem so deutlichen Abweichen von dem Hartz-IV-Regelsatz könne davon ausgegangen werden, dass die Leistungen nicht ausreichten, um das menschenwürdige Existenzminimum sicherzustellen, hieß es in einer Erklärung des Gerichts. Die Richter erklärten die Leistung für verfassungswidrig.

Die Grünen hatten bereits im April mit Hinweis auf das Hartz-IV-Urteil eine Überarbeitung des Leistungsgesetzes gefordert. Weniger Geld als Hartz IV sei mit der Menschenwürde, "die keinen Unterschied macht zwischen Deutschen und Nichtdeutschen, nicht vereinbar", sagte Markus Kurth, Sprecher der Grünen-Fraktion für Sozialpolitik. Auch die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl begrüßte den Schritt des Sozialgerichts. Es sei offensichtlich, dass die aktuellen Leistungen nicht mehr haltbar seien, sagte Pro-Asyl-Experte Bernd Mesovic.

Wirkung auf EU-Debatte

1993 ging die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung davon aus, dass Asylbewerber das Land schnell verlassen würden. Mittlerweile müssen die Menschen aber nicht mehr ein Jahr, sondern bis zu vier Jahre und länger von dem Geld leben.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte nach Ansicht von Pro Asyl auch Einfluss auf die Debatte in der EU zur Festlegung von Mindestnormen für Asylbewerber in Europa haben, über die bereits im Juli heftig gestritten wurde. "Es geht nicht darum, dass dann alle Asylbewerber so viel wie deutsche Hartz-IV-Empfänger bekommen, aber dass man sich an den Sozialstandards im jeweiligen Land orientieren muss", glaubt Mesovic. Was Asylbewerber erhalten, ist derzeit europaweit höchst unterschiedlich.

Dieser Artikel wurde uns von der Financial Times Deutschland zur Verfügung gestellt.
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