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Welche Reparationsansprüche gab es nach dem Zweiten Weltkrieg?

Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland faktisch nicht vollständig souverän, seit 1955 (Beitritt zur Nato) war sie eingeschränkt souverän. Mit dem 2+4-Vertrag zur Deutschen Einheit (12. 9. 1990) erkannten die ehemaligen Alliierten des Zweiten Weltkriegs (Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA) die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich an. Der 2+4-Vertrag kam damit einem Friedensvertrag sehr nahe.

Nach 1945 wurde das gesamte deutsche Auslandsvermögen, die deutsche Handelsflotte und alle deutschen Patente beschlagnahmt. Ein großer Teil der Reparationsansprüche wurde durch Demontagen (beendet 1950, 1948 in der SBZ) und Entnahmen aus der laufenden Produktion (insbesondere in der ehemaligen DDR) sowie Arbeitsleistungen Deutscher im Ausland kompensiert.

Nach Angaben der Westmächte betrug der Sachwert der deutschen Reparationen etwa 500 Millionen US-Dollar, nach westlichen Schätzungen lag der Wert der deutschen Reparationen an die Sowjetunion bei mehr als 15 Milliarden Dollar. Am 1. 1. 1954 hatte die Sowjetunion schließlich auf weitere deutsche Reparationen verzichtet.

Die Reparationen der anderen besiegten Staaten wurden in Staatsverträgen mit den einzelnen Siegermächten reguliert. Die Reparationen der Bundesrepublik Deutschland endeten mit dem Londoner Schuldenabkommen (27. 2. 1953). Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dreimächteausschuss (USA, Großbritannien und Frankreich) wurde damals ein für 22 von 60 Gläubigerländern gültiges Abkommen geschlossen, dass die Regelung der deutschen Auslandsschulden vorsah - und zwar die, die nach dem 1. und 2. Weltkrieg entstanden waren.

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