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Wer rast, zahlt

Drängler und Raser werden seit 1. Februar 2009 stärker zur Kasse gebeten: Im neuen Bußgeldkatalog der Bundesregierung sind die Preise für Verkehrsdelikte um bis zu über 100 Prozent gestiegen. Die Begründung aus dem Bundesverkehrsministerium: Obwohl die Zahl der Unfälle kontinuierlich sinkt, gibt es jährlich immer noch rund 5000 Verkehrstote. Die Erhöhung des Bußgeldes soll dazu beitragen, diese Zahl zu senken. Doch was gehört zu den wichtigsten Änderungen?

 

aus der wissen.de-Redaktion

Drängeln und Rasen

... bleibt ein ernstes Delikt auf deutschen Straßen. Wer den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhält oder sich nicht an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hält, wird mit bis zu 400 beziehungsweise 680 Euro zur Kasse gebeten.

Wer als PKW-Fahrer das vorgeschriebene Tempolimit um mehr als 21 km/h überschreitet, zahlt künftig 80 bis 760 Euro (bisher 50 bis 425 Euro). Außerorts sind es bei entsprechender Missachtung zwischen 70 und 600 Euro (bisher 40 bis 375 Euro).

 

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