Total votes: 5
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken
wissen.de Artikel

Widerruf von Haustürgeschäften

Verbraucherrecht von A-Z – Verträge

Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Verbraucherrechte

Geschäfte an der Haustür lassen dem Verbraucher nicht viel Zeit, den Kauf einer Ware oder Dienstleistung gut zu überlegen. Schon mancher hat Kochtöpfe, Staubsauger oder Zeitschriften zwischen Tür und Angel angenommen, weil der Vertreter so nett oder sehr aufdringlich war. Um die Rechte der Verbraucher zu stärken, hat der Gesetzgeber 1986 das "Haustürgeschäfte-Widerruf-Gesetz" erlassen, zum 1. Januar 2002 wurde es unter dem Titel "Besondere Vertriebsformen" in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert.

Haustürgeschäfte werden in der Privatwohnung, am Arbeitsplatz, auf der Straße oder bei einer "Kaffeefahrt" abgeschlossen (also nicht in einem Laden oder im Versandhandel). Folgt dem Kauf schon kurze Zeit später die Reue, so können Verbraucher binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dieses Widerrufs- und Rückgaberecht gilt nicht, wenn

  • es sich um einen Versicherungsvertrag handelt
  • der Verbraucher den Vertreterbesuch ausdrücklich bestellt hat
  • der Wert der Ware oder Leistung 40 Euro nicht übersteigt und sofort erbracht und bezahlt wurde (z. B. der Kauf eines Buches für 39,90 Euro)
  • ein Notar den Vertrag beurkundet hat.

Und: Das Widerrufsrecht gilt nur für Verträge von Unternehmen und Verbrauchern. Schließt ein Vertreter ein Haustürgeschäft mit einem Selbständigen (Arzt, Rechtsanwalt) oder schließen zwei Verbraucher einen Vertrag ab, dann kommt die Regelung nicht zum Tragen.

Auf sein Widerrufs- und Rückgaberecht ist der Verbraucher in Textform hinzuweisen, er muss dies durch seine Unterschrift bestätigen. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher über sein Recht schriftlich informiert wurde; bei Waren beginnt sie am Tag des Eingangs beim Empfänger. Ist der Verbraucher bei Vertragsabschluss nicht informiert worden, verlängert sich die Frist auf bis zu sechs Monate. Nach einem Widerruf müssen beide Vertragspartner die bereits erhaltenen Leistungen zurückgeben: der Verkäufer das Geld, der Kunde die Ware.

Verbraucher-Tipps

Wollen Sie ein an der Haustür oder bei einer Kaffeefahrt erworbenes Produkt doch nicht behalten, senden Sie die Ware binnen zwei Wochen als Paket zurück (bei einem Warenwert unter 40 Euro müssen Sie das Porto zahlen). Bei bestellten, aber noch nicht gelieferten oder erbrachten Waren und Dienstleistungen schicken Sie einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein. Denn so können Sie die fristgemäße Absendung jederzeit nachweisen (das Datum auf dem Poststempel entscheidet). Bedenken Sie, dass das Widerrufsrecht nicht gilt, wenn Sie den Vertreter ausdrücklich zu sich bestellt haben.

Marc Fritzler
Total votes: 5
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken

Post new comment


3 Kommentare

Filtered HTML

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <blockquote> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
CAPTCHA
This question is for testing whether you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.

habe mal eine frage die mich dringend inteersiert! wir haben einen fall vorgestellt bekommen der mir nicht ganz klar war- es ging darum das uns in einem biergarten eine "faßt" echte rolex angeboten wurde zum kauf! interessieren würde mich jetzt ob dies auch zu einen haustürgeschäft zählen würde! es gab keinen vertrag und es war auch keine öffentlich zugängliche verkährsfläche?wie wird das erklärt?


Hallo,wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an den Antwortservice der Deutschen Internetbibliothek: http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/services/kontakt/dib_formular.... wissen.de-Redaktion


Es gibt 2 Arten der gefälschten Rolex. Die aus Asien und die aus Russland. Beides sind Fälschungen und das müssen Sie wissen.Wenn der Verkäufer Ihnen eine echte anbietet und sich diese als falsch herausstellt, so ist das Betrug. Wenn Sie wissentlich eine gefälschte kaufen, so ist das kein Haustürgeschäft. Die strafrechtlichen Folgen kann Ihnen ein Anwalt erklären.