Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verbraucherrechte

Haustürgeschäfte werden in der Privatwohnung, am Arbeitsplatz, auf der Straße oder bei einer "Kaffeefahrt" abgeschlossen (also nicht in einem Laden oder im Versandhandel). Folgt dem Kauf schon kurze Zeit später die Reue, so können Verbraucher binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dieses Widerrufs- und Rückgaberecht gilt nicht, wenn
- es sich um einen Versicherungsvertrag handelt
- der Verbraucher den Vertreterbesuch ausdrücklich bestellt hat
- der Wert der Ware oder Leistung 40 Euro nicht übersteigt und sofort erbracht und bezahlt wurde (z. B. der Kauf eines Buches für 39,90 Euro)
- ein Notar den Vertrag beurkundet hat.
Und: Das Widerrufsrecht gilt nur für Verträge von Unternehmen und Verbrauchern. Schließt ein Vertreter ein Haustürgeschäft mit einem Selbständigen (Arzt, Rechtsanwalt) oder schließen zwei Verbraucher einen Vertrag ab, dann kommt die Regelung nicht zum Tragen.
Auf sein Widerrufs- und Rückgaberecht ist der Verbraucher in Textform hinzuweisen, er muss dies durch seine Unterschrift bestätigen. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher über sein Recht schriftlich informiert wurde; bei Waren beginnt sie am Tag des Eingangs beim Empfänger. Ist der Verbraucher bei Vertragsabschluss nicht informiert worden, verlängert sich die Frist auf bis zu sechs Monate. Nach einem Widerruf müssen beide Vertragspartner die bereits erhaltenen Leistungen zurückgeben: der Verkäufer das Geld, der Kunde die Ware.
Verbraucher-Tipps
Wollen Sie ein an der Haustür oder bei einer Kaffeefahrt erworbenes Produkt doch nicht behalten, senden Sie die Ware binnen zwei Wochen als Paket zurück (bei einem Warenwert unter 40 Euro müssen Sie das Porto zahlen). Bei bestellten, aber noch nicht gelieferten oder erbrachten Waren und Dienstleistungen schicken Sie einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein. Denn so können Sie die fristgemäße Absendung jederzeit nachweisen (das Datum auf dem Poststempel entscheidet). Bedenken Sie, dass das Widerrufsrecht nicht gilt, wenn Sie den Vertreter ausdrücklich zu sich bestellt haben.









3 Kommentare