Wahrig Herkunftswörterbuch
Konkurs
1.
Einstellung der Zahlungen, Zahlungsunfähigkeit
2.
früher auch als Adj. konkurs: nicht imstande, die Gläubiger zu befriedigen
♦
gekürzt aus concursus creditorum „Zusammentritt der Gläubiger“ zur gerichtlichen Teilung des zu ihrer Befriedigung nicht ausreichenden Vermögens ihres Schuldners;
lat.
concursus „das Zusammenlaufen, Herbeieilen“ (der Gläubiger), aus lat.
con– (in Zus. für cum) „zusammen“ und lat.
cursus „Lauf“, zu lat.
currere „laufen“Wissenschaft
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