15. 6. 1907, 2. Haager Friedenskonferenz kann Aufrüstung nicht stoppen
International
Die 2. Haager Friedenskonferenz (nach 1899) kodifiziert das Kriegs- und Neutralitätsrecht. Zwölf Abkommen, darunter die Haager Landkriegsordnung, bleiben dauerhaft in Kraft. Die Einrichtung eines internationalen Schiedsgerichtshofs wird zwar ebenfalls beschlossen, scheitert aber am Streit um die Besetzung einer solchen Institution. Von Abrüstungs- oder wenigstens Rüstungskontrollschritten ist die Konferenz noch weiter entfernt als ihre Vorgängerin 1899.