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7 Dinge, die man zur Schufa wissen muss

Die Schufa kann für jeden Menschen über tiefgreifende Faktoren seines Lebens entscheiden. Dennoch wissen viele erstaunlich wenig darüber.

Bei der Schufa ist nur weniges so, wie es scheint. Vor allem ist sie nicht übermächtig und der Verbraucher nicht rechtlos.

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Sie begleitet uns, wenn wir einen Handyvertrag abschließen. Sie ist oft Bestandteil eines Mietvertrages und kein Bauherr kommt an ihr vorbei. Wenn es um das Finanzielle geht, scheint die Schufa in Deutschland allgegenwärtig zu sein.

Allerdings gibt es viel Halb- und Falschwissen über dieses Thema. Der folgende Artikel klärt auf.

1. Die Schufa ist eine Privatorganisation

Viele glauben, dass die Schufa eine (halb)staatliche Institution sei. Das ist falsch. Tatsächlich ist sie eine privatwirtschaftlich organisierte Aktiengesellschaft – auch wenn sie einst als eingetragener Verein startete.

Keine staatliche Institution ist daran beteiligt, alles läuft auf der gleichen Ebene, auf der beispielsweise ein Kontakt zwischen Kunde und Supermarkt abläuft.

2. Alles, was die Schufa weiß, hat man ihr freiwillig gegeben

Stellt sich die Frage, woher ein Privatunternehmen, das natürlich auch profitorientiert arbeitet, so viel über Menschen weiß – immerhin umfasst der Bestand der Schufa nach eigenem Bekunden 67,7 Millionen Personen und damit einen Großteil aller volljährigen Deutschen (von denen es 69,25 Millionen gibt).

Um das zu beantworten, muss man die Arbeitsweise der Schufa etwas aufschlüsseln: Sie verdient Geld damit, dass sie Unternehmen, Banken usw. eine Auskunft darüber gibt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kunde seine Fälligkeiten bezahlt.

Dahinter steckt das Prinzip des sogenannten Scorings; jeder, der erfasst ist, bekommt einen Punktewert zugewiesen.

Und woher hat sie die Daten? Freiwillig von ihren Kunden bekommen. Wer ein Konto eröffnet, willigt mit seiner Unterschrift ebenso ein, dass Daten an die Schufa übermittelt werden wie derjenige, der einen Fernseher auf Raten kauft.

Überall steht es im Kleingedruckten – und es ist vollkommen freiwillig, einzuwilligen, auch wenn Nichtbefolgen oft bedeutet, einen (Kauf)Vertrag nicht abschließen zu können.

3. Auch die Schufa weiß nicht alles

Zugegeben, das Wissen der Schufa über eine Person, die in ihrer Kartei erfasst ist, ist schon recht umfangreich. Dazu gehört unter anderem:

  • Name & Geburtsdatum
  • Aktuelle und frühere Anschriften
  • Konten und Karten
  • Kredite, Leasingverträge, Zahlungsmoral

Doch auch, wenn das einen Menschen schon sehr gläsern macht, hat die Schufa keine Informationen darüber, wie viel Geld jemand besitzt, wie sein Familienstand ist, was er arbeitet oder kauft.

Zudem wird diese Auskunftei, so der Fachbegriff für die Schufa und ihre Konkurrenten, von den Landesdatenschutzbeauftragten überwacht – allerdings kam vor einigen Monaten heraus, dass die sich wohl teilweise auf Gutachten stützen, welche die Schufa selbst in Auftrag gegeben hat.

Ohne Einwilligung durch den Kunden bekommt die Schufa gar nichts – deshalb ist es immer wichtig, das Kleingedruckte zu lesen.

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4. Einen Schufa-Eintrag hat jeder

Damit muss man auch mit einem typischen Halbwissen aufräumen – jeder, der bei der Schufa erfasst ist, hat einen Eintrag dort. Und alles, was der Schufa neue Daten liefert, bedeutet einen Eintrag. Das, was die meisten meinen, ist ein negativer Eintrag.

Bloß, damit man den bekommt, muss man es schon darauf anlegen und alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • Zwei unwidersprochene schriftliche Mahnungen im Abstand von vier Wochen
  • Eine der Mahnungen muss einen negativen Eintrag androhen
  • Forderung ist immer noch offen

Bedeutet also, wenn man etwas auf Rechnung kauft und nicht sofort bezahlt, passiert noch gar nichts.

Umgekehrt jedoch gibt es auch Möglichkeiten, seinen Eintrag zu verbessern – etwa, indem man Raten fristgerecht bezahlt, Rechnungen vor Ablauf der Frist begleicht. Auch das wird aufgenommen und schlägt sich positiv nieder.

5. Ein negativer Eintrag ist nicht das Ende der Welt

Viele Boulevardsendungen haben den Glauben entstehen lassen, dass ein negativer Schufa-Eintrag gleichbedeutend mit einer Art Privatinsolvenz wäre.

Allerdings stimmt das nicht. Einen Kredit ohne Schufa kann man ebenso bekommen, wie man ganz normale Bankgeschäfte machen kann. Auch wird einem niemand sein Geld pfänden können, solange man alle Fälligkeiten begleicht hat.

Tatsächlich ist bei nur rund zehn Prozent aller erfassten Personen der Score so schlecht, dass sie wirkliche Probleme bekommen – und selbst dann nur, wenn sie etwas Neues abschließen möchten. Laufende Verträge, etwa fürs Handy, bleiben unangetastet.

6. Jeder hat Zugriff auf seine Daten

Ein ebenfalls weitverbreiteter Irrglaube ist, dass die Schufa wie eine Art Puppenspieler die Fäden in der Hand hielte aber für den, um dessen Daten es geht, nicht greifbar wäre.

Fakt ist, nicht zuletzt die DSGVO ist dafür verantwortlich, dass jeder die volle Gewalt über seine Daten hat. Bedeutet im Klartext, die Schufa ist dazu verpflichtet, auf Anfrage jedem genau das auszuhändigen, was sie über ihn weiß.

Dazu kann man eine Datenkopie nach §15 DSGVO bei der Schufa anfordern – nur diese Variante ist kostenlos. Zusätzlich hat die Schufa auch noch weitere, allerdings kostenpflichtige Angebote, die in digitaler Form funktionieren. Die Grund-Anfrage bekommt man in Papierform zugesendet, wie sie aussieht, zeigt die Bremer Verbraucherzentrale.

Datenschützer empfehlen, eine solche Eigenauskunft auch ohne besonderen Anlass mindestens einmal jährlich anzufordern. Das hat neben der reinen Information auch noch einen weiteren Grund:

7. Oft gibt es veraltete oder falsche Datensätze

Selbst in der heutigen Zeit der Volldigitalisierung kann man etwas bestellen und das falsche Produkt bekommen. Nicht anders funktioniert es auch bei der Schufa – wo so viele Daten zusammenlaufen, kann es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auch zu Fehlern kommen.

Ein Fehlerquell liegt in der unterschiedlichen Speicherdauer von Daten. Hat man beispielsweise einen Kredit beglichen, sollen die Informationen nach drei Jahren gelöscht werden; bei einem neu abgeschlossenen Handyvertrag ist es ein Jahr.

Hier kann es vorkommen, dass nicht automatisch gelöscht wird – bemerkt man es in seiner Eigenauskunft, ist es dann notwendig, die Schufa zu informieren.

Immer wieder kommt es zudem vor, dass einer Person falsche Einträge zugeschrieben werden. Das passiert insbesondere dann, wenn es in der gleichen Stadt Namens-Doppelgänger gibt. Auch in dem Fall muss die Schufa sofort löschen.

Fazit

Die Schufa ist weder allwissend noch allmächtig. Sicherlich gibt es viel an den Arbeitsweisen zu kritisieren, aber das System selbst wird als Absicherung einfach benötigt. Und wie immer gilt auch hier, wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, muss auch nichts befürchten.

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