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70 Cent für jede Stimme

In 100 Tagen ist Bundestagswahl. Die Zählung der Tage vor der Bundestagswahl hat wahlrechtlich eine besondere Bedeutung: Für jede Wahl gibt es einen tagesgenauen Terminkalender, der die gesetzlich festgelegten Fristen und Termine für alle Beteiligten enthält. So müssen zum Beispiel alle Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, bis zum 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 6. September 2009, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann den erforderlichen Wahlscheinantrag bis zum 2. Tag vor der Bundestagswahl, das heißt bis zum 25. September 2009, stellen.

aus der wissen.de-Redaktion/Quelle: Statistisches Bundesamt

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