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Absicherung bei Sturmschäden
Ob es die Folgen der Erderwärmung sind oder nicht: Wir leben zweifellos in stürmischen Zeiten. Während früher Windstärken von 8 oder 9 nur alle paar Jahre gemessen wurden, sind heute selbst Orkane in Mitteleuropa keine Seltenheit mehr. Dementsprechend häufen sich die Sturmschäden. Doch wann zahlt die Versicherung den Schaden? Und wann nicht? Grundsätzlich gilt: Versicherungen müssen erst ab Windstärke acht einen Sturmschaden regulieren.
Wer haftet, wenn ein Ast auf das Auto fällt?
Sturmschäden am Auto sind durch die Teilkasko-Versicherung gedeckt. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dadurch nicht. Anders dagegen bei einer Vollkasko-Versicherung. Hier muss mit einer Zurückstufung gerechnet werden. Wer lediglich über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt, hat bei Sturmschäden am eigenen Auto übrigens Pech gehabt: Er bleibt auf den Kosten sitzen.
Wer zahlt bei Schäden am Haus?
Deckt ein Sturm Teile des Dachs ab oder richtet er durch umstürzende Bäume Schäden an der Fassade, den Türen oder Fenstern an, dann haftet die Wohngebäudeversicherung. Wird ein Loch ins Dach gerissen und z. B. durch eindringenden Regen der Hausrat beschädigt, zahlt die Hausratversicherung. Mitversichert sind übrigens auch Markisen oder die Sattelitenschüssel. Wer dagegen bei einem heftigen Sturm Fenster oder Türen offen lässt, handelt fahrlässig: Er geht bei der Schadensregulierung durch eine Versicherung leer aus.