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AG

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

AG steht für Aktiengesellschaft. Das ist eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Deshalb spricht man in diesem Fall auch von "Aktionären". Eine persönliche Haftung der einzelnen Aktionäre ist ausgeschlossen, da eine AG nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet.

Gegründet werden kann eine AG schon durch eine einzige oder durch wenige Personen mit einem Grundkapital von 50.000 Euro. Für die Gründung benötigt man einen notariell beglaubigten Vertrag. Die Gründer müssen sämtliche Aktien gegen Einlagen auf das Grundkapital übernehmen. Danach erfolgt die Eintragung ins Handelsregister.

Eine AG umfasst mehrere Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und kann in besonderen Fällen durch diesen auch vorzeitig abberufen werden. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei bis 21 Mitgliedern. Bei Gesellschaften mit über 500 Arbeitnehmern muss ein Drittel der Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer sein – bei mehr als 2.000 Arbeitnehmern sogar die Hälfte. Kleinere AGs sind hingegen mitbestimmungsfrei. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehört die Bestellung und ggf. Abberufung der Vorstandsmitglieder, die Prüfung des Jahresabschlusses oder Stellungnahmen gegenüber der Hauptversammlung.

Die Hauptversammlung ist das Organ der Aktionäre. Sie entscheidet z. B. über die Gewinnverwendung (Dividende) der AG, über Satzungsänderungen, Unternehmensverträge und dergleichen.

Übrigens: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann die Rechtsform der AG übernehmen und sich damit Eigenkapital über die Börse beschaffen.

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