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Alterssicherung

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Die Alterssicherung – oder Altersversorgung – dient der finanziellen Absicherung der Menschen, die in höherem Alter das Geld für ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch eigene Arbeit verdienen können oder wollen. Otto von Bismarck führte Ende des 19. Jahrhunderts eine Reform durch, in der erstmals auch die Alterssicherung geregelt wurde. Dieses Vorsorgesystem hat bis heute in seinen Grundzügen Bestand. Die Alterssicherung beruht auf einem staatlichen Vorsorgesystem, das sowohl die Arbeitnehmerschaft als auch ihre Betriebe zu gleichen Teilen zu Vorsorgebeträgen verpflichtet. Das System beruht auf dem Umlageverfahren. Das heißt: Anstatt die Beiträge des Einzelnen auf einem persönlichem Konto anzusparen, werden die Beträge der jeweils arbeitenden Generation an die jeweilige Ruhestandsgeneration ausgezahlt.

Später sollte sich zeigen, dass das Fortführen dieses Systems im Laufe der Jahrzehnte stark steigende Beiträge mit sich bringen würde. Eine rückläufige Geburtenrate und die zugleich steigende Lebenserwartung tragen das meiste dazu bei. Denn das bedeutet, dass immer weniger junge Leute immer mehr alte Leute finanziell versorgen müssen.

So folgte 2001 eine Reform: Im Rahmen der Riester-Rente wurde das Rentenniveau gesenkt und zugleich die Möglichkeit einer zusätzlichen, freiwilligen und staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geschaffen. Das neue System setzt voraus, dass die Menschen heute frühzeitiger ans Alter denken. Ein Appell an die Eigenverantwortung! Aber viele können gar nicht mehr beiseite legen. Letztlich bleiben nur die Beiträge der Betriebe stabil. Für die Arbeitnehmer werden statt höherer Beiträge jetzt eigene Sparleistungen erforderlich. Somit verlagert sich die Belastung nur. Um das bestehende System zu retten, werden immer wieder Anpassungsmaßnahmen anberaumt wie z. B. die Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre oder die Anhebung des Rentenalters von Frauen auf dasselbe Niveau wie das der Männer.

Wie in den meisten Industriestaaten hat sich auch in Deutschland ein Dreisäulenkonzept der Alterssicherung herausgebildet. Die erste Säule ist die staatliche Alterssicherung. Die zweite Säule sind die verschiedenen Formen der betrieblichen Alterssicherung. Das Problem, dass Betriebe aufhören könnten zu existieren, wird durch verschiedene Pensionssicherungssysteme aufgefangen. Die dritte Säule ist das private Sparen – vom Sparbuch bis zum Eigenheim.

 

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