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Altersteilzeit

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Altersteilzeit ist eine Sonderform der Teilzeitarbeit. Der Überbegriff umschreibt nichts anderes als eine regelmäßige Wochenarbeitszeit, die eben kürzer ist als die der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer. Die Altersteilzeit im Speziellen soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Begünstigt sind Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Sie können mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, nach der ihre wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert wird. Voraussetzungen sind, dass der betreffende Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren mindestens 1080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt ist und dass sich die Vereinbarung mindestens über die Zeit erstreckt, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann.

Für die Altersteilzeit bestehen zwei Grundmodelle: Der Arbeitnehmer kann während der Altersteilzeit täglich, wöchentlich oder monatlich verkürzt arbeiten oder er kann nach einer gewissen Zeitspanne, in der er voll gearbeitet hat, komplett mit der Arbeit aussetzen, bis er Altersruhegeld beanspruchen kann. Bei letzteren spricht man vom "Blockmodell“.

Der Arbeitgeber kann von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss verlangen, wenn er durch Altersteilzeitarbeit frei gewordene Arbeitsplätze neu besetzt. Unabhängig von der Altersteilzeit können in der gesetzlichen Rentenversicherung Voll- oder Teilrente beantragt werden, ggf. sind aber Rentenabschläge in Kauf zu nehmen.

 

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