wissen.de Artikel
Angedrohter Streik der Lokführer-Gewerkschaft
Der von den Gewerkschaftsmitgliedern beschlossene Streik zur Durchsetzung ihrer überzogenen Forderungen kann nicht nachvollzogen werden.
Würde man diesen Forderungen nachgeben, könnten z.B. auch die LKW-Fahrer eine beträchtliche Lohnerhöhung fordern, denn dort ist die Verantwortung und der zeitliche Druck ungleich höher als die Belastung der Lokführer.
Gleichwohl ist eine Anhebung der Bezüge verhandelbar, soweit sie sich in einem Rahmen bewegen, der die Fahrgäste nicht über Gebühr belastet.
Das jahrzehntelang geübte Prozedere - Forderungen stellen und dann durch Streik Druck auf den Arbeitgeber ausüben - kann hier nicht mehr gelten. Das heißt, dass in einem solchen neuen Fall künftig auch der Staat eingreifen muß, um volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Der Machtmißbrauch einer solchen Gewerkschaft -bzw. deren Führung- kann nicht hingenommen werden.
Eine Anpassung der bisherigen Verfahrensweise tut hier Not. Letztlich kann aus meiner Sicht ein Arbeitsgericht nicht ein Urteil fällen, das sich auf volkswirtschaftlichen Schaden bezieht; das ist Aufgabe der Gesetzgebung!