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Angestelltenverhältnis

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Sich in einem Angestelltenverhältnis befindende Personen – oder etwas weniger umständlich ausgedrückt: Angestellte – zählen zu der Gruppe abhängig Beschäftigter im öffentlichen Dienst oder in der privaten Wirtschaft. Die genaue Abgrenzung zwischen Arbeitern und Personen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, ist nicht mehr ohne Weiteres möglich, da die sie bisher trennenden Merkmale (v. a. monatliche Gehaltszahlungen und überwiegend geistige Arbeit) an Bedeutung verloren haben. Abgrenzungsmerkmale enthalten besonders das Sozialversicherungsrecht und das Arbeitsrecht.

Das Angestelltenverhältnis umfasst Berufsqualifikationen von der ungelernten Tätigkeit bis hin zur Spitzenposition in der Wirtschaft – also zu leitenden Angestellten. In Deutschland hält sich der Anteil Angestelltenverhältnis – Nicht-Angestelltenverhältnis in etwa die Waage.

 

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