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Automatisiertes Fahren: Wer haftet beim Unfall?

Wer zahlt, wenn es rumst - und der Verursacher der Wagen selbst ist? Angesichts der rasanten Entwicklung von selbstfahrenden Autos ist die Klärung solcher Fragen längst überfällig. Heute berät der Bundestag über einen Gesetzentwurf, der erste Regelungen zur Schuldfrage klären soll. Die Verantwortung über Unfälle bleibt demnach beim Menschen - ob er nun selber fährt oder dem Auto das Steuer überlässt…
CLU, 10.02.2016

Zeitung lesen, Mails checken – das soll bald auch am Steuer möglich sein.
Über zweieinhalb Jahre verbringt jeder von uns im Laufe eines Lebens durchschnittlich im Auto. Angesichts von Termindruck, Staus und hohem Verkehrsaufkommen sehr stressige Jahre. Wie schön wäre es, wenn wir diese Zeit anderweitig nutzen könnten: zum Zeitung lesen, Internet surfen, oder einfach einem kurzen Schläfchen. Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet des vollautomatisierten Fahrens verspricht, diesen Traum in nicht allzu ferner Zukunft in die Realität rollen zu lassen.

Fahren mit automatischem Assistenten

Die großen Automobilkonzerne setzen alles daran, dass wir in Zukunft - ähnlich wie David Hasselhoff als Knight Rider - in den Genuss autonomer Fahrzeuge kommen. Schon jetzt besitzen neuere Automodelle von VW, BMW oder Daimler-Benz Fahrassistenzsysteme, die selbstständig den Abstand zum vorausfahrenden Wagen halten oder in der Spur bleiben können. Sensoren und Kameras liefern dem Bordcomputer dafür die nötigen Informationen.

Der "Autopilot" von Tesla und anderen neuen Modellen kann darüber hinaus Auffahrunfälle verhindern, indem er automatisch bremst. Aber alle diese automatisierten Fahrzeuge sind weiterhin auf den menschlichen Fahrer als letzte Kontrollinstanz angewiesen. Anders sieht dies bei vollautonomen Autos aus, die schon im Testbetrieb sind: Die fahrerlosen Google-Cars absolvieren Testfahrten in Kalifornien und in Deutschland tüfteln ebenfalls verschiedene Forschungseinrichtungen schon an selbständig fahrenden Autos.

Fahrassistenten werden im vielfältiger: Neben gängigen Funktionen wie Antiblockiersystemen, Einparkhilfen und Reifendruckkontrolle werden längst auch Nachtsichthilfen angeboten.
Ungeklärte Rechtslage

Doch während die Fahrzeug-Hersteller große Fortschritte bei Fahrassistenzsystemen machen, hinkt die Rechtsprechung gewaltig hinterher: Wenn Sie mit Ihrem selbstständig fahrenden Auto in einen Unfall geraten, wen trifft dann die Schuld? Sie als Fahrer? Oder doch den Hersteller?

Was konkret passieren kann, demonstrierte im Mai 2016 der Unfall eines halbautonomen Tesla-Autos. Ein vom Autopilot gesteuerter Tesla Model S stieß frontal mit einem Lastwagen zusammen, der seine Spur kreuzte. Das Fahrassistenzsystem des Autos hatte den weißen LKW vor dem hellen Himmel nicht erkannt und daher keine Bremsung ausgelöst. Der Fahrer wiederum hatte sich voll auf den "Autopiloten" verlassen und reagierte ebenfalls nicht – er starb bei diesem Unfall.

Freispruch für "Autopilot"

Eine umfassende Untersuchung der US-Verkehrsbehörde NHTSA kam später zu dem Ergebnis, dass der Autopilot einwandfrei funktioniert hatte und die Schuld für den Unfall beim Fahrer lag. Er sei nur für das Vermeiden von Auffahrunfällen ausgelegt, und könne daher nicht verlässlich alle denkbaren Unfallsituationen verhindern, begründet die NHTSA dies.

Tatsächlich weisen Tesla und andere Hersteller von Fahrassistenzsystemen ausdrücklich darauf hin, dass der Fahrer auch im automatisierten Modus immer die Hände am Lenkrad zu halten hat. Diese Absicherung der Technik durch den Mensch ist auch zentraler Bestandteil des vorliegenden deutschen Gesetzentwurfes.

Der Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat nun einen ersten Schritt gewagt, um die bisher im Straßenverkehrsgesetz klaffenden Lücken durch eine rechtliche Grundlage zum automatisierten Fahren zu schließen. Der heute im Bundestag diskutierte Gesetzentwurf soll zumindest die Lage beim sogenannten hochautomatisierten und vollautomatisierten Fahren klären.

Damit sind Fahrzeuge gemeint, deren Assistenzsysteme in bestimmten Bereichen, wie beim Parken oder im Stau, das automatisierte Fahren ohne Eingriff des Fahrers erlauben. So gibt es Stauassistenten, die auf der Autobahn bis zu einem Tempo von 60 Kilometern pro Stunde die Fahraufgabe übernehmen. Wenn der Stau endet und das System an seine Grenzen kommt, erkennt es das selbstständig und weist den Fahrer darauf hin, das Steuer wieder zu übernehmen.

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