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Autounfall im Ausland: Wie verhält man sich richtig?

Sommer, Sonne, Ferien – was gibt es Schöneres? Doch die Urlaubszeit kann schnell auch zur Unfallzeit werden. Ob ein dummer Fehler beim Parken oder ein Auffahrunfall, weil man durchs Sightseeing abgelenkt war. Was aber ist, wenn einem der Autounfall im Ausland passiert? Was muss man dann beachten und wie sollte man sich vorbereiten?
NPO / HUK-COBURG, 26.07.2018

Informieren Sie zur Sicherheit die Polizei. Auch wenn diese wegen eines Bagatellschadens nicht ausrücken sollte, so sind Sie aber auf der sicheren Seite.

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So idyllisch sich viele den Urlaub wünschen: Urlaubszeit ist auch Unfallzeit. Eine aktuelle Auswertung des Versicherungsunternehmens HUK-COBURG hat ergeben, dass sich 43 Prozent aller Auslandsschäden des vergangenen Jahres in den Sommermonaten Juli bis September ereigneten. Die durchschnittliche Schadenshöhe lag bei diesen Fällen immerhin bei 3.500 Euro – kein Pappenstiel. Am häufigsten kracht es für deutsche Autofahrer in Italien: 17 Prozent der Auslands-Unfälle ereigneten sich dort. Knapp dahinter liegt Österreich mit 16 Prozent und Frankreich mit elf Prozent aller Kraftfahrthaftpflicht-Schäden.

Wenn es gekracht hat: Wichtiges am Unfallort

Das Wichtigste ist die Absicherung der Unfallstelle – das gilt im Ausland genauso wie bei uns. Das bedeutet konkret: Warnblinkanlage anstellen, Warndreieck in ausreichenden Abstand – meist rund 100 Meter - vor der Unfallstelle aufstellen. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden.

Wichtig vor dem Aussteigen aus dem Auto: Warnweste anziehen. Wie bei uns ist auch bei den meisten unserer europäischen Nachbarländer das Tragen einer Warnweste Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro.  In vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.

Wichtig vor der Sicherung der Unfallstelle: Warnweste anziehen.

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Den Unfall protokollieren

Es gibt einige Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts üblich - nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - ins Handschuhfach. Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.

Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der Unfallstelle gemacht werden.

Wichtig: In Frankreich oder den Benelux-Staaten kommt dem Europäischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Ein Europäischer Unfallbericht gehört besonders bei Auslandsfahrten in jedes Handschuhfach.

HUK-COBURG / Hagen Lehmann

Es gilt nationales Recht

Sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel nationales Recht. Dadurch stehen den Geschädigten nicht in allen europäischen Staaten in gleichem Maße Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten zu. Wer das vermeiden will, sollte vor Reiseantritt eine zusätzliche Ausland-Schadenschutz-Versicherung abschließen. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause auch der Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit dem gegnerischen Autokennzeichen lässt sich der Schadenregulierungsbeauftragte finden.

Reparatur im Urlaub oder zu Hause?

Natürlich trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er den Urlaub nicht komplett verderben. Hat der Unfall nur Beulen verursacht und das Auto ist noch fahrtauglich, dann kann man die Reparatur auch auf die Rückkehr nach Hause verschieben. Denn die Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit auch von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die Regulierung haben.

Ist das Auto dagegen nicht mehr fahrbereit, kommt man ums Abschleppen und eine Reparatur vor Ort kaum herum. Das Problem: Oft gibt es dabei gibt es ungeklärte Fragen oder Sprachschwierigkeiten. Helfen kann dann ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten. Dieser sichert einem Pannenhilfe und Unterstützung im Schadensfall zu und kann daher besonders im Ausland sehr hilfreich sein.

Mit dem Schutzbrief bekommt man in der Regel eine Notrufnummer, oft auch eine App fürs Handy. Über sie kann man dann schnell und einfach seine KFZ-Versicherung um Hilfe bitten. Nach der Kontaktaufnahme kümmert diese sich um die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Auch bei Verständigungsproblemen helfen die Versicherungs-Mitarbeiter.

Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch Unterstützung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus für ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto später ab. Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der üblichen Kreditkarten gehört ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.

Selbstverständlich erfolgt die Schadenregulierung in der Muttersprache des Geschädigten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.

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