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Bankgeheimnis

Gläserne Konten

Ab 1. April 2005 bleibt in Deutschland kein Konto mehr geheim. Ein neues Gesetz, das so genannte "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit", sorgt dafür, dass z.B. Finanzämter, Sozialbehörden oder Arbeitsämter die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers erfragen können (Anzahl der Konten, Adressen, Depots und Verfügungsberechtigungen). Die Daten gelöschter Konten sind drei Jahre lang abrufbar. Kontostände und -bewegungen können allerdings nicht überprüft werden.

Zur Abfrage berechtigt sind alle Behörden, die mit “Begriffen des Einkommensteuergesetzes“ zu tun haben - ohne konkrete Verdachtsmomente und ohne richterliche Erlaubnis. Die Betroffenen müssen zum Zeitpunkt der Abfrage nicht darüber informiert werden.

Auch die beteiligten Banken bekommen von dem Vorgang nichts mit. Sie müssen dem Staat über eine Online-Schnittstelle bei der Frankfurter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Zugriff auf die so genannten Stammdatensätze all ihrer Kunden ermöglichen. Was wann abgefragt wird, können auch die Institute nicht nachvollziehen.

Bei Verfassungsrechtsexperten stößt das neue Gesetz auf Ablehnung, weil der bisher geltende Anfangsverdacht auf Steuerbetrug für die Datenabfrage nicht mehr notwendig ist. Kritisiert wird auch, dass die Betroffenen nicht informiert werden.

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