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Bauabnahme einer Immobilie

Wer ein Haus baut, hat viel Stress - und hoffentlich nicht allzu viel Ärger mit den Handwerkern und Bauleitern. Die Abnahme einer Baumaßnahme hat dabei entscheidende Bedeutung.

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Vor der Bauabnahme

Treten Mängel auf, dann muss der Handwerker oder Bauträger diese einwandfrei beheben, damit er seinen Verpflichtungen vertragsgerecht nachkommt. In diesem Fall muss der Bauunternehmer nachweisen, dass er die vereinbarte Leistung entsprechend erbracht hat. Grundsätzlich kann der Handwerker oder Anbieter die Abnahme erst verlangen, wenn die vereinbarte Bauleistung komplett fertig gestellt, also vertragsgerecht und mängelfrei vollendet ist. Allerdings kann die Abnahme nicht immer verweigert werden. Grundlage dafür ist häufig die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).

Nach der Bauabnahme

Generell betrachtet hat der Immobilienerwerber nun wesentlich schlechtere Karten, seine Rechte durchzusetzen. Denn er muss nun die fehlerhafte Herstellung nachweisen. Allerdings tritt ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist ein. Gewährleistung ist - anders als die Garantie - die Haftung für Herstellungsfehler. Verschleiß und ähnliches kann mit ihr nicht begründet werden. Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch, die Makler- und Bauträgerverordnung sowie die VOB. Wichtig ist es, für die Reklamation die Fristen einzuhalten.

wissen.de-Tipp:

Bauherren sollten immer das Kleingedruckte eines Bauvertrages genau durchlesen. Bei Zweifeln helfen die Verbraucherzentralen weiter. Niemand sollte sich zu einer Unterschrift oder einer Bauabnahme nötigen lassen. Nach der Bauabnahme ist nämlich die Durchsetzbarkeit von Vertragsstrafen für den Immobilienerwerber ungleich schwieriger.

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