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CO2-Gebäudesanierung

Wer mit der Renovierung seines Hauses richtig weit gehende Energiesparmaßnahmen plant, der kann auf staatliche Unterstützung hoffen. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm Maßnahmen, die den CO2-Ausstoss von Immobilien massiv vermindern. Dafür gibt es dann besonders zinsgünstige Darlehen.

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Bedingungen

Dieses Kreditprogramm ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Hausrenovierer müssen ganze Maßnahmenpakete durchführen, damit die Immobilie höchstens 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr verbraucht. Außerdem muss die Immobilie vor 1979 erbaut worden sein. Wer als Bauherr diesen Rundumschlag machen möchte, erhält pro Quadratmeter maximal 250 Euro kreditgünstig gefördert. Dafür liegen die Zinskosten etwa drei Prozent unter dem Marktniveau - eine attraktive Belohnung für Umweltfreunde. Der Zinssatz ist außerdem für zehn Jahr festgesetzt. Der Kreditantrag erfolgt über die eigene Hausbank. Und: Wer auf das Niedrigenergiehaus setzt, bekommt sogar einen Teil seiner Schulden erlassen:

Konditionen:

  • Fester Zinssatz für zehn Jahre
  • Kreditlaufzeit: 20 Jahre mit ein bis drei tilgungsfreien Jahren oder 30 Jahre mit ein bis fünf tilgungsfreien Jahren
  • Sondertilgung in den ersten zehn Jahren ohne Zusatzkosten möglich
  • 100 Prozent der Investitionskosten bzw. maximal 250 Euro pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche, beim KfW-Haus 40 50.000 Euro je Wohneinheit
  • Teilschulderlass: 20 Prozent bei nachweislichem Erreichen des Niedrigenergiehausniveaus
  • Kombination mit anderen Programmen möglich
  • Bankübliche Besicherung des Kredits

Rahmenbedingungen:

Dieses Programm muss strikt nach den festgelegten Maßnahmen durchgeführt werden:

Maßnahmenpaket 0

  • Wärmedämmung der Außenwände und
  • Wärmedämmung des Daches und
  • Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
  • Erneuerung der Fenster

Maßnahmenpaket 1

  • Erneuerung der Heizung und
  • Wärmedämmung des Daches und
  • Wärmedämmung der Außenwände

Maßnahmenpaket 2

  • Erneuerung der Heizung und
  • Wärmedämmung des Daches und
  • Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
  • Erneuerung der Fenster

Maßnahmenpaket 3

  • Erneuerung der Heizung und
  • Umstellung des Heizenergieträgers und
  • Erneuerung der Fenster

Maßnahmenpaket 4

Kombinationen außerhalb der Pakete 0 bis 3. Hierzu muss ein Sachverständiger mit dem Energiepass die CO2-Einsparung von mindestens 40 Kilogramm pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr nachweisen. Eine geringere Förderung ist bei Einsparpotenzialen von 30 oder 35 Kilogramm pro Quadratmeter möglich.

Maßnahmenpaket 5

  • Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen, Nachtspeicherheizungen sowie Kohlezentralheizungen
  • Austausch von Standardöl- und Gaskesseln, die vor dem 1. Juni 1982 eingebaut wurden

Maßnahmenpaket 6

Gefördert wird die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 oder Passivhäusern. Der Primärenergiebedarf darf hier nicht mehr als 40 Kilowattstunden je Quadratmeter Gebäudenutzfläche betragen. Die Transmissionswärme muss mindestens 45 Prozent unter dem Höchstwert der Energieeinsparverordnung liegen.

wissen.de-Tipp: Dieses KfW-Programm bietet besonders günstige Zinskonditionen an. Sie liegen etwa drei Prozent unter dem Marktniveau. Wer also umfangreichere Sanierungsmaßnahmen plant, kommt hier sehr günstig an das Renovierungsgeld.

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