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CO2-Minderung

Einen besonderen Schwerpunkt legt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf die Verminderung des CO2-Ausstosses durch Immobilien. Deshalb werden entsprechende Renovierungsarbeiten auch mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Das CO2-Minderungsprogramm ist dabei eines von zwei möglichen.

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Förderung von Bau und Renovierung

Energieeinsparung und umweltfreundlicher Neubau: Das KfW-Programm CO2-Minderung fördert den Bau von Energiesparhäusern und die Renovierung mit zinsgünstigen Darlehen. Kredite liegen bis zu einem Prozent unter den marktüblichen Konditionen und sind dabei so flexibel wie kein anderes Programm. Jederzeit können Teilbeträge vorzeitig ohne Zusatzkosten zurückgezahlt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Energieeinsparung sind dabei die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV), bei bestehenden Wohngebäuden muss der CO2-Ausstoss um mindestens 30 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr gesenkt werden. Angestrebt ist das so genannte KfW-Energiesparhaus 60, das nur 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter verbraucht.

Konditionen:

  • Fester Zinssatz für zehn Jahre
  • Kreditlaufzeit: 20 Jahre mit ein bis drei tilgungsfreien Jahren oder 30 Jahre mit ein bis fünf tilgungsfreien Jahren
  • Sondertilgung ohne Zusatzkosten
  • 100 Prozent der Investitionskosten (maximal 5 Millionen Euro), beim KfW-Haus 60 30.000 Euro je Wohneinheit
  • Kombination mit anderen Programmen möglich
  • Bankübliche Besicherung des Kredits

Förderbedingungen

Paket 1: Bestehende Wohngebäuden mit dem Ziel der CO2-Minderung und Energieeinsparung:

  • Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle
  • Erneuerung der Heizung

Paket 2: Maßnahmen an bestehenden und neuen Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien

  • Wärmepumpen
  • Biogas-Anlagen
  • geothermische Anlagen
  • Wärmetauscher
  • Wärmerückgewinnungsanlagen
  • solarthermischen und Photovoltaik-Anlagen
  • Biomasse-Anlagen
  • Holzvergaser

Paket 3: Errichtung eines KfW-Energiesparhauses 60 Ein Gutachter muss mit dem Energiepass bestätigen, dass der so genannte Transmissionswärmeverlust nach der Erneuerung um mindestens 30 Prozent unter den Höchstwerten der Energieeinsparverordnung liegt.

wissen.de-Tipp: Sollten Bauherren eine massive Verringerung um mindestens 30 Kilogramm pro Jahr und Wohnquadratmeter des CO2-Ausstoßes auf ein KfW-Energiesparhaus 40 planen, dann bietet das KfW-Programm CO2-Gebäudesanierung noch einmal deutlich günstigere Zinsen an.

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