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Das ändert sich 2009

2009 ist Wahljahr – und bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen. Es gibt mehr Kinder- und Wohngeld auf der einen Seiten. Auf der anderen steigen die Beiträge zur Krankenkasse. Lesen Sie unseren Überblick über wichtige Neuerungen.

von Michael Fischer, wissen.de

Gesundheit

Bei den Beiträgen zur Krankenkasse wird den Patienten 2009 tiefer in die Taschen gegriffen
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Ab 1. Januar müssen sich alle gesetzlich Versicherten auf höhere Beiträge einstellen: Dann gilt zumeist ein einheitlicher Satz von 15,5 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerung von 0,6 Prozentpunkten. Das Geld fließt erstmals in den Gesundheitsfonds, der mit Jahresbeginn eingeführt wird.  

Weitere Neuerung: Die Beitragsbemessungsgrenze – die festlegt, bis zu welchem Betrag vom Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden – wird auf 3675 Euro im Monat bzw. 44.100 Euro im Jahr angehoben.

In der privaten Krankenversicherung wird ein so genannter Basistarif eingeführt. Er deckt das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Ebenfalls neu: Kein Interessant darf – wie es bisher durchaus üblich war – aufgrund seines Gesundheitszusatndes abgewiesen werden.  Darüber hinaus soll ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zur anderen erleichtert werden: Die Alterungsrückstellungen können künftig zur neuen Privatversicherung mitgenommen werden – allerdings nur in Höhe des Basistarifs.

 

Arbeit

Zum 1. Januar wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von zurzeit 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt. Dieser gilt allerdings nur bis zum 30. Juni 2010. Von da an beträgt der Satz 3,0 Prozent.

Auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit kann jeder Arbeitslose ab Januar 2009 den Hauptschlussabschluss nachholen. Diesen Rechtsanspruch könnten rund acht Prozent eines Jahrgangs nutzen: So hoch ist der Anteil derjenigen, die keinen Schulabschluss haben. 

 

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