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Dashcams – das müssen Sie wissen

Nach einem Unfall können die Daten aus der Dashcam Aufschluss über den Unfallhergang geben.

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Die Dashcam ist eine Mini-Kamera, in etwa so groß wie ein Navigationsgerät, die sich am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigen lässt. Sie nimmt das aktuelle Verkehrsgeschehen in einer Endlosschleife auf. Ältere Aufnahmen löschen die meisten Geräte selbsttätig. Mit ihr lassen sich wunderschöne Landschaftsvideos während einer Reise machen. Der eigentliche Zweck ist jedoch ein anderer. Die Aufnahmen sollen als Beweismittel dienen, wenn es zu einem Unfall oder zu einer bedrohlichen Situation im Straßenverkehr kommt.

In manchen Fällen kollidieren die Interessen Einzelner mit dem Recht auf Selbstbestimmung anderer Personen.

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Das Problem mit der Dashcam

Das Problem dabei ist, dass der Einsatz dieser kleinen Kameras rechtlich sehr umstritten ist. Das Bundesdatenschutzgesetz (die Bundesregierung stellt den vollständigen Gesetzestext unter bfdi.bund.de zum Download bereit) sagt in § 6b: „Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie 1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, 2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder 3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist (...).“ Das bedeutet, dass die Interessen eines Geschädigten mit dem informellen Recht auf Selbstbestimmung des Einzelnen kollidieren. Juristen streiten sich darüber, ob die Aufnahmen als Beweis vor Gericht überhaupt zulässig sind. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nach einem Verkehrsunfall lässt sich mithilfe der Aufnahmen der genaue Unfallhergang rekonstruieren. Gesetzlich geregelt ist dies allerdings nicht. Das ist auch der Grund, warum der Streit darüber entbrannt ist, ob die Aufnahmen vor Gericht zu verwenden sind und ob sie Beweiskraft haben.

Justitia ist die Herrscherin des Rechts.

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Die jüngste Rechtsprechung

In jüngster Vergangenheit hat das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil Dashcam-Aufnahmen zum zulässigen Beweismittel erklärt. Das vollständige Urteil ist unter olg-stuttgart.de nachzulesen. Im Beispiel ging es um ein schwerwiegendes Bußgeldverfahren. Ein Verkehrsteilnehmer hatte die mindestens sechs Sekunden dauernde Rotphase einer Ampel missachtet. Aufgrund der Videoaufnahmen eines anderen Verkehrsteilnehmers hat das Amtsgericht Reutlingen ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro verhängt. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Diese Entscheidung war die erste obergerichtliche Entscheidung in diesem Zusammenhang. Seit Jahren diskutieren Juristen die Frage sowohl juristisch wie auch datenschutzrechtlich, ob die Dashcam-Videos als Beweis zulässig sein sollen. Genauso heftig diskutieren Juristen die Frage, ob entsprechende Videos zur Rekonstruktion von Unfällen beitragen dürfen. Experten haben bereits Anfang 2016 auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag klare gesetzliche Regelungen gefordert.

An anderer Stelle kam das Amtsgericht München zu dem Urteil, dass die Verwendung von Dashcams gegen das Datenschutzrecht verstößt. Anlasslos zu filmen beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen, so das Gericht weiter. Im Urteil hat das Gericht ein Bußgeld verhängt gegen die Verwenderin der Kamera. Dieses Urteil, so Rechtsanwalt Sebastian Einbock von JuraForum.de, stelle die aktuelle Rechtsentwicklung in diesem Zusammenhang auf den Kopf. Das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz erlaubt nun den verstärkten Einsatz der Videoüberwachung. Entsprechend hat der Gesetzgeber § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes ausgeweitet.

Das Amtsgericht Nienburg in Niedersachsen hat bereits Anfang 2015 ähnlich wie das OLG Stuttgart entschieden und die Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen. Zur Begründung sagte das Gericht, dass die Aufnahmen anlassbezogen seien. Dabei hatte der Geschädigte die Kamera erst eingeschaltet, als der Drängler schon sehr dicht aufgefahren war. Als die beiden Kontrahenten auf dem Parkplatz ankamen, hat er die Kamera sofort wieder ausgeschaltet. Im Gegensatz dazu hat das Landgericht Heilbronn im Februar 2015 eine permanente Aufzeichnung beim Autofahren untersagt. Zur Begründung brachte das Landgericht Heilbronn, ebenso wie zuvor im Sommer 2014 das Verwaltungsgericht in Ansbach in Bayern, datenschutzrechtliche Bedenken vor. In einem anderen Fall haben sich die Videoaufnahmen der Dashcam zum Boomerang entwickeln. Beim Amtsgericht München wollte ein Fahrradfahrer mit seinen Videoaufzeichnungen seine Unschuld beweisen. Die Aufnahmen zeigten allerdings ein ganz anderes Bild. Der Fahrradfahrer hatte den Unfall schuldhaft verursacht.

Wann ist eine Dashcam sinnvoll?

Die Dashcam ist nicht nur sinnvoll, um das laufende Verkehrsgeschehen nach vorne zu dokumentieren. Damit lassen sich auch Drängler überwachen. Durch die einfache Installation mithilfe eines Saugnapfes lässt sich die Kamera leicht an der Heckscheibe befestigen, um den nachfolgenden Verkehr aufzuzeichnen. Einige Kameras sind mit einem Parkmodus ausgestattet, der es erlaubt, das Auto zu überwachen, während es parkt und dabei unbeaufsichtigt ist.

Was ist der Unterschied zwischen einer Dashcam und anderen Videoaufzeichnungsgeräten?

Nachdem die Dashcam im Fahrzeug installiert ist, funktioniert sie vollautomatisch. Sie ist mit der Zündung gekoppelt und schaltet sich mit dem Ein- und Ausschalten des Fahrzeugs ebenfalls ein und aus. Sie speichert die Filme in kleinen Häppchen bis der Kameraspeicher voll ist. Dann fängt die Dashcam an, die ältesten Aufnahmen zu überschreiben, immer und immer wieder. Es ist möglich, unendlich lange Aufnahmen zu machen.

Kommt es zu einem Unfall, sind die Videoaufnahmen dazu auf der Kamera gespeichert. Einige Kameras sind mit Beschleunigungssensoren ausgestattet. Die Kamera registriert, wenn ein Unfallereignis eingetreten ist und speichert diese Aufnahmen permanent ab. Das bedeutet, die Aufnahmen überschreibt die Kamera nicht aus Versehen mit neuen Bildern. Die Dashcam arbeitet, wenn sie einmal installiert ist, absolut eigenständig. Nur wenn der Benutzer die Videos auslesen möchte, muss er sich um das Gerät kümmern.

Ist es erlaubt, die so gemachten Aufnahmen ins Internet zu stellen?

Es ist grundsätzlich erlaubt, eine solche Kamera im Auto zu installieren. Aber es ist ausdrücklich verboten, Aufnahmen zu veröffentlichen, die Unbeteiligte oder deren Eigentum zeigen. Das verletzt die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Dieser hat dann einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem, der die Aufnahmen gemacht hat.

Wie sind die Regelungen im europäischen Ausland?

Dashcams sind in Russland sehr populär. Dort kursieren zahlreiche Videos auf YouTube, die Aufnahmen von Unfällen, Prügeleien oder anderen Szenen aus dem derben russischen Straßenverkehr zeigen. Österreich verbietet den Einsatz dieser Kameras grundsätzlich, hier ist eine spezielle Genehmigung erforderlich, um eine solche Kamera im Fahrzeug anzubringen. In folgenden europäischen Ländern ist die Verwendung unproblematisch, sofern es nicht zu Sichtbehinderungen kommt: Norwegen, Niederlande, Malta, Italien, Dänemark, Großbritannien, Bosnien-Herzegowina, Frankreich, Spanien und Serbien. In Belgien, Schweiz, Luxemburg, Schweden und Portugal sollten Autofahrer auf die Verwendung der Kameras verzichten.

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